Hallo,
ein Arbeitnehmer war bis Mai 2023 als ArbN mit den BGS 1111 geschlüsselt. Durch eine Statusfeststellung ist der Arbeitnehmer nun in der RV/AV versicherungsfrei. (BGS 9001)
Diese Änderungen wurden im Monat Mai 2024 bekannt und rückwirkend in LODAS geändert. Eine neue Jahresmeldung für 2023 kann mit folgenden Fehler nicht erstellt werden:
"Bei der Summierung der zu meldenden Entgelte wurde die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten. Die DEÜV-Meldung konnte nicht übermittelt werden."
Meine Frage, wie kann ich in LODAS eine korrekte Jahresmeldung für das Jahr 2023 noch anschieben?
Wurde denn die 1111 storniert ?
Ja, die Meldungen wurde storniert. Aber es muss für den Zeitraum bis Mai 2023 eine neue Meldung erstellt werden. Die KK fordert zu dem eine Meldung an.
Welche Personengruppe ist denn nun gültig ? Handelt es sich ggf. um einen nicht meldepfl. GGF ? Weil Statusfeststellung erwähnt. Und ist das passend geschlüsselt ? Vielleicht passt die Personengruppe nicht mehr.
Hallo,
um das eingehender prüfen und Ihnen weiterhelfen zu können, müssen wir uns die Abrechnungsdaten ansehen.
Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.