Hallo liebe Community,
habe hier einen Grenzpendler CZ, der seinen Antrag Grenzpendler EU erst von der tschechischen (ausländischen) Steuerbehörde bestätigen lassen muß; erst danach bekommt er nach eigener Aussage von unserem Betriebsstättenfinanzamt in D die Steuerklasse, Papierbescheinigung etc. Das kann dauern... Leider auch erst dann die Identifikationsnummer für's FA.
Ich muß ihn aber jetzt anlegen/abrechnen und kann nicht solange warten. StKl 6 ist klar, aber nehmen LODAS/RZ/Finanzamt in D AN ohne Identifikationsnummer für die Berechnung/LSt-Berechnung überhaupt an und was kann ich machen?
Danke für eine schnelle Antwort!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Gliemann,
es ist ja extra so vorgegeben, dass, wenn ein AN eine ID-Nr. nicht vorlegen kann oder will (soll es ja auch geben), er dann mit 6 abgerechnet werden muss. Und das geht bei LODAS sowie Lohn & Gehalt von Datev.
Für eine LSt-Bescheinigung am Jahres- oder Beschäftigungsende wird dann weiterhin eine ETIN erstellt.
Liebe Grüße
VM