Hallo,
ein zum 31.10.2021 ausgeschiedener, zuletzt mit K6 abgerechneter, Mitarbeiter bekommt nun
eine Urlaubsabgeltung durch die SOKA-BAU (Bauhaupt) im Januar 2022. Obwohl ich das mit den dafür im LuG
vorgesehen Lohnarten abgerechnet habe, berechnet er mir in der Probeabrechnung keine SV Beiträge.
Welchen Fehler mache ich hier?
Vorab allen die Antworten, vielen Dank für die Unterstützung!
Viele Grüße
Thorsten
Die Soka (Bauhaupt) führt eine Urlaubsabgeltung nur durch, wenn zu 100% feststeht, dass der AN nicht mehr in den gewerblichen Teil der Baubranche zurückkehrt.
Sie sollten unbedingt die vollständigen Unterlagen der Soka dazu prüfen, inwieweit von dort nicht schon LSt abgeführt und auch an das FA gemeldet wurde. SV fällt 2022 nicht an.
Das entsprechende Schreiben der SOKA liegt vor. Das ist auch nicht mein Problem. Sondern die korrekte Verbuchung in Lohn und Gehalt.
Bevor die Frage aufkommt. Ich habe entsprechend der Vorgaben, die LA 8052 und LA 9900 erfasst.
Danke.
Hallo Thorsten,
bei einer Auszahlung der Urlaubsabgeltung im 1. Quartal nach dem beendeten Arbeitsverhältnis muss die Märzklausel angewendet werden. Der korrekte Zuordnungsmonat in der Monatserfassung ist der Austrittsmonat im Vorjahr, in Ihrem Fall 10/2021.
Gibt es im Vorjahr keine SV-Tage (z. B. durch die Unterbrechung K6) oder ist die anteilige Beitragsbemessungsgrenze bereits überschritten, ist die Urlaubsabgeltung SV-frei.