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SOKA Dach möchte Stundenlohn von Angestellten Minijobbern übermittelt bekommen

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letzte Antwort am 20.08.2020 08:43:57 von MiLie
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MiLie
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Hallo zusammen,

 

vielleicht gibt es schon den ein oder anderen der auch einen Brief von der SOKA Dach erhalten hat. Diese teilte mir auf telefonische Rückfrage mit, dass es sich bei der fehlerhaften Bruttolohnsummenmeldung für Juni um einen fehlenden Stundenlohn eines angestellten Minijobbers handelt. Hat jemand schon eine Lösung dafür gefunden oder kann mir sagen wie ich den angestellten Minijob mit seinem Stundenlohn in die Bruttolohnsummenmeldung bekomme? (laut Info Dok 5303004 sind Angestellte nicht meldepflichtig?!)

 

Nutze Lohn und Gehalt V 11.18

 

Danke und Gruß

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Stundenlohn für den Minijobber fließt nur dann in die Bruttolohnsummenmeldung ein, wenn der Mitarbeiter als Stundenlohnempfänger geschlüsselt ist und Stunden abgerechnet werden. 


Prüfen Sie an dieser Stelle die Standardentlohnung auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte „Organisationseinheiten“ und schlüsseln Sie die Entlohnungsform ggf. auf Stundenlohn um.

 

Anschließend rechnen Sie den Mitarbeiter mit einer Stundenlohnart (z. B. Lohnart 2200 für Aushilfslöhne) ab.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MiLie
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Guten Tag Frau Preuß,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist dies nicht die Lösung des Problems.

 

Beim Mitarbeiter ist seit 01/2011 die Entlohnungsform auf Stundenlohn eingestellt und der Mitarbeiter wird monatlich über den Kalender mit AS 1 und LA 2200 abgerechnet.

 

Im Register Baulohn ist der MA als geringf. Besch. (angestellt) geschlüsselt. 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


es ist eher ungewöhnlich, dass die LAK-Dach bei einem angestellten, geringfügig Beschäftigten eine Bruttolohnsummenmeldung anfordert. Eine Auskunft hierzu kann Ihnen ausschließlich die LAK-Dach geben.


Sollte es sich um einen gewerblichen Arbeitnehmer handeln, führen Sie mit der nächsten Lohnabrechnung eine Nachberechnung auf 06/2020 durch. Damit wird die Meldung korrekt erzeugt. Ändern Sie gegebenenfalls die Mitarbeitervariante unter Stammdaten | Baulohn | Allgemeine Angaben in der Registerkarte "Allgemein" auf "Geringf. Besch. (gewerblich)" ab.


Wenn Ihr Anliegen damit nach wie vor nicht behoben werden kann, setzen Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle mit uns in Verbindung. Unsere Kollegen aus dem Baulohn stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MiLie
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Guten Tag Frau Preuß,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mit der SOKA Dach telefoniert und diese benötigen auch den Stundenlohn eines geringfügig Beschäftigten Angestellten. (über die Bruttolohnsummenmeldung)

 

Ich werde einen Servicekontakt erstellen.

 

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letzte Antwort am 20.08.2020 08:43:57 von MiLie
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