Hallo,
bei Urlaub oder Krankheit der Mitarbeiter zahlen wir einen Ausgleich für die dadurch entgangenen steuerfreien Nachtzulagen. Die orientieren sich an dem Durchschnittswert der letzten 13 Wochen und wird von LODAS automatisch berechnet.
Wie verhält es sich bei Kurzarbeit? In der Regel entfällt die Spätschicht und damit entfallen steuerfreie Nachtzulagen. Datev hat hierfür keine Information bzw. schlägt keine Lösung vor.
Daher an Sie die Frage:
Muss man für entgangene steuerfreie Nachtzulagen während der Kurzarbeit auch einen Ausgleich bezahlen?
Hallo,
wir in der Kanzlei machen es.
Wir haben mit einem Prüfer der DRV gesprochen und einem Mitarbeiter der Arbeitsagentur.
Die Aussagen waren etwas schwammig. "Wenn vorher bekannt war, dass die Zuschläge erwirtschaftet worden wären, dann ja."
Aber vielleicht gibt es da auch wieder unterschiedliche Meinungen zu.
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Wir arbeiten mit Nachtschichtzulagen und berechnen diese im Durchschnitt der letzten 3 Monate. Wird von Datev automatisch berechnet. Dies wird dann bei Urlaub, Krank und Feiertag dem Stundenlohn dazugeschlagen, jeweils mit eigenen Lohnarten.
Jetzt haben wir Kurzarbeit. Dann muss ich doch den MA genauso stellen, wie z.B. bei Urlaub.
Somit habe ich ja z.B. 32 Ausfallstunden mit LA 410, wie bekomme ich den Durchschnittslohn dazu? Muss der händisch gerechnet werden und dann der Betrag mit LA 411 eingegeben werden?
Wie ist das bei dem MA, der auch noch während der Kurzarbeit krank war? Den Betrag vom Durchschnitt dann auch mit LA 413 eingeben?
Wie mache ich es, wenn der KuG-Tag auf einen Feiertag fällt? Do/FR = KuG-Tage, DO war Feiertag.
Gebe ich die 8 STunden Feiertag dann mit LA 414 ein, aber den Durchschnittszuschlag als Betrag bekomme ich nicht mit LA 414 eingegeben. Da kommt die Fehlermeldung: Die Zeile ist keine korrekte Betragszeile. Die Lohnart ist nicht für einen Betrag zugelassen.
Vielen Dank im Voraus!
Herzlicher Gruß
Ruth
Hallo,
ich habe es bei einem meiner Mandanten so gelöst:
1. Berechnung der SFN-Zuschläge aus dem Durchschnitt (analog von Urlaub) für die ganzen Arbeitstage im Monat, die ausgefallen sind.
2. Diesen Betrag als Korrektur Soll-Entgelt eingetragen. Damit fließt er in das Kurzarbeitergeld ein.
Es wird zwar auf der Lohnabrechnung nicht extra aufgeführt ist aber in der Berechnung enthalten, was ja die Hauptsache ist.