Hallo,
bei einem Gehaltsempfänger wird noch zusätzlich SFN-Zuschlag nach tatsächlichen Stunden steuer-+sv-frei ausbezahlt.
Bei Krankheit wird ihm auch der SFN-Zuschlag sv-pflichtig weiterbezahlt - dazu habe ich eine Lohnart eingerichtet als "voll erstattungsfähig"
bei der Krankenkasse. Der AAG-Antrag wird jetzt bei LODAS abgelehnt mit der Begründung, dass es ein Gehaltsempfänger ist
und die Stunden (von dem SFN-Zuschlag) als "voll erstattungsfähig" bei der Krankenkasse zur Nachfrage kommen kann.
Wie kann ich eine Lohnart einrichten, dass diese "voll erstattungsfähig" sind und der AAG-Antrag nicht abgelehnt wird?
Für Antworten im voraus besten Dank.
Hallo,
anhand Ihrer Schilderung vermute ich, dass Sie einen Hinweis auf dem Fehlerprotokoll erhalten haben, dass das fortgezahlte Arbeitsentgelt nicht anhand der Ausfallzeit und des Entgelts nachvollzogen werden kann, da auch Bezüge mit Lohnarten abgerechnet werden, die "voll erstattungsfähig"geschlüsselt sind.
Dies kann zu Rückfragen der Krankenkasse führen, daher sind die Eingaben noch einmal zu prüfen.
Trotz dieses Hinweises wird ein AAG-Antrag erstellt. Die voll erstattungsfähigen Stunden werden mit aufgeführt. Ist dies in der Probeabrechnung (oder Endabrechnung) der Fall, dann findet eine Übermittlung an die Krankenkasse statt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau so steht es auf dem Fehlerprotokoll, jedoch ist bei der Probeabrechnung kein AAG-Antrag dabei. Was ist evtl. noch zu beachten?
Viele Grüße
Rita Vogt
Hallo Frau Vogt,
wenn alle notwendigen Angaben zur Erstellung des AAG-Antrags hinterlegt sind, muss der Erstattungsantrag auch in der Probeabrechnung erstellt werden.
Bitte prüfen Sie nochmals das Fehler- und Hinweisprotokoll, ob weitere Punkte aufgeführt sind, weshalb der Antrag nicht erstellt wird.
Anhand des Info-Dokuments 1021681 "AAG Aufwendungsausgleichsgesetz und elektronisches Erstattungsverfahren: Anleitung für LODAS" können Sie die relevanten Eingaben prüfen.
Sollte Ihnen das Dokument an dieser Stelle nicht weiterhelfen, nehmen Sie bitte über die bekannten Servicekanäle Kontakt zu uns auf. Nur dann ist eine eingehendere Recherche mit Ihren Ordnungsbegriffen möglich.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG