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SFN-Zuschläge - mit individuellem Zuschlagslohn abrechnen

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letzte Antwort am 13.11.2025 15:00:51 von lohnhilfe
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frgntz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
55 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe folgende Ausgangssituation: Ein Mandant bezahlt die SFN-Zuschläge mit einem festen Stundenlohn, ich prüfe nur, ob dieser pro Mitarbeiter unter der jeweiligen steuer- und sv-freien Grenze liegt (z.B. nicht über 50% des Grundlohns bei Sonntagsarbeit).

 

In LuG sah meine Lösung bis jetzt so aus (Beispiel für einen AN):

 

Stunden für Sonntagszuschläge: 25 Std.

Stundenlohn für Zuschlag: 7,00 EUR

Eingabe im Programm bei mtl. Bewegungsdaten: LA1510 25 Std; abw. Faktor 14,00

 

Das ergibt einen rechnerischen Sonntagszuschlag von 175,00 EUR. Somit werden also nicht einfach 50% steuerfrei vom Grundlohn genommen, sondern meine festgelegten 7,00 EUR.

 

Jetzt wollen wir auf DATEV Personal umsteigen und der Mdt. kann dort nur die Stunden erfassen und ich will nicht bei jedem dann weiter den abweichenden Faktor nachtragen.

 

Für jeden Mitarbeiter ist der festgelegte Stundenlohn für Sonntagszuschlag anders, also kann ich das nicht in eine individuelle Lohnart packen und dann in DATEV Personal freigeben.

 

Wie könnte ich noch die Zuschläge mit einem individuellem Zuschlagslohn abrechnen?

 

 

Danke und viele Grüße.

 

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
33 Mal angesehen

So lange der abweichende Faktor nicht höher ist als der eigentliche Stundenlohn, sehe ich da zumindest sv-rechtlich kein Problem, daher:

 

1. den abweichenden Faktor als Stundenlohn 2 beim Arbeitnehmer erfassen

2. bei der Lohnart den Faktorschlüssel auf ST02 ändern

LG
VM
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letzte Antwort am 13.11.2025 15:00:51 von lohnhilfe
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