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SFN-Zuschläge bei Urlaub/Krankheit/Feiertag

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letzte Antwort am 28.11.2016 15:59:56 von rvh
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maiersonja
Beginner
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Nachricht 1 von 3
3122 Mal angesehen

Hallo,

wir arbeiten mit Lohn & Gehalt Comfort und müssen SFN-Zuschläge bei Urlaub/Krankheit/Feiertag abrechnen.

Die SFN-Beträge der letzten 3 Monate sollen durch die tatsächlichen Arbeitsstunden (sind schwankend) geteilt werden,

damit der Durchschnitt erreicht wird. Dies geht eigentlich über die Durchschnittsberechung, jedoch kann beim Durchschnitt

nur   keine Angabe, keine gleichbleib. Stunden, IRMAZ, Regelm. monatl. Arbeitsstunden, feste monatliche Arbeitsstunden

oder Sollarbeitsstunden eingegeben werden. Wir benötigen aber die tatsächlichen Arbeitsstunden, welche wir mit dem

externen Programm AVERO ins DATEV importieren können. Jedoch wissen wir nicht, wohin diese tatsächlichen Arbeitsstunden

im DATEV eingepflegt werden sollen (über die Kalendererfassung geht es nicht), damit es die richtigen Durchschnitte rechnet.

Bei den Stammdaten, Arbeitszeiten, feste Arbeitszeiten können max. 3 Stände hinterlegt werden (sind eigentlich ja auch nicht

die tatsächliche monatlich schwankenden Arbeitsstunden)! Ansonsten wissen wir nicht, wo die tats. Arbeitsstunden noch hinterlegt

werden können, um für die Durchschnittsberechnung hinzugezogen zu werden.

Wer kann uns hier bitte weiterhelfen?

Bereits im voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Sonja Maier

PS: Wir müssen die SFN-Zuschläge ab Januar 2016 nachberechnen.

Nachricht geändert durch Sonja Maier
Sehr geehrte Frau Hauch,

vielen Dank für Ihre Zwischeninfo. Ich habe inzwischen über den Service-Kontakt mit einer Kollegin telefoniert:
Sie sagte mir, dass die tatsächlichen monatlich schwankenden Arbeitsstunden nicht hinterlegt werden können
(nur max. 3 Stände, mehr nicht).

Wir sollen dann halt doch die monatlichen Sollarbeitsstunden nehmen.

Warum gibt es bei DATEV Lohn und Cormfort nicht die Möglichkeit, die tatsächlichen monatlich
schwankenden Arbeitsstunden für jeden einzelnen Monat zu hinterlegen?

Danke
i.V. Sonja Maier

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Meier,

damit wir Ihre Frage individuell für Sie klären können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Im Dokument  Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt ) finden Sie weitere Informationen zum Thema

Urlaubslohnberechnung mit Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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rvh
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Maier,

Sie können auch über eine sogenannte Statistik-Lohnart (Nr. 8500 ff.) die tatsächlichen Arbeitsstunden in den Durchschnitt einsteuern. Bitte aber darauf achten, dass die auf Kanzleiebene vorhandenen Lohnarten in allen Lohnbeständen gelten, d.h. insbesondere im Kanzleieinsatz solte das Ändern einer vorhandenen Lohnart immer mit allen anderen Sachbearbeitern abgeklärt sein. Im Zweifel erzeugen Sie sich einfach eine Kopie einer Standardlohnart und verwenden diese ...

Wenn Sie die Stunden jeden Monat über diese Statistik-LA erfassen und abrechnen, sollte das mit den korrekten Werten klappen können.

Wichtig ist vor allem auch, dass "nur" die richtigen Beträge in den Durchschnittsspeicher einfliessen dürfen.

Gutes Gelingen

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 28.11.2016 15:59:56 von rvh
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