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S-Kug Stundenermittlung SOLL-IST Lodas

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letzte Antwort am 22.02.2019 12:20:38 von shizofritz
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klk_meissen
Einsteiger
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Hallo Community,

ich habe ein Problem mit der Ermittlung der Stunden für den Januar.. SOLL Arbeitszeit sind 168,00 Stunden (der Feiertag 01.01. wird nicht mit berechnet, da der AG den zahlt). In der Berechnung für S-KUG zählen die Feiertagsstunden mit rein. Mein Problem ist, dass der AG mir 14 Stunden S-KUG gemeldet hat, die ich im Kalendarium erfasst habe. Auf der Auswertung 164 stehen nun die gearb. Stunden, Feiertagslohn und Urlaub sowie 6,00 Stunden S-KUG. Er gibt bei jedem Arbeitnehmer 8,00 Stunden weniger S-KUG aus, als ich eingepflegt habe.

Zahlenbeispiel: Stundenlohn: 124,00

                        Feiertagslohn:     8,00

                         Urlaubsentg.:    30,00

             +fiktives Entgelt S-KUG: 6,00   = 168,00. Hier erscheint mir, dass der Feiertag wie doppelt abgezogen wird bzw. ist die Lohnart nicht mit zum S-KUG zu nehmen?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 2
364 Mal angesehen

Hallo Frau Rast,

meines Erachtens gehört der Feiertag zur Sollarbeitszeit mit dazu. Dadurch erhöht sich die Sollarbeitszeit und die S-KUG-Differenz sollte dann wieder stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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letzte Antwort am 22.02.2019 12:20:38 von shizofritz
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