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Resturlaubsentgelt abrechnen nach Austritt im Malergewerbe

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letzte Antwort am 05.12.2025 10:20:14 von ulli_preuss
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sabineschmidt
Beginner
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Hallo,

ich bin leider nicht fit im Malergewerbe abrechnen. Ich habe einen Mitarbeiter der im August diesen Jahres ausgeschieden ist. Die Resturlaubstage waren auf 0. Auf der Lohnnachweiskarte wurde aber noch ein Resturlaubsentgelt in Höhe von 644,54 Euro bescheinigt.

Jetzt hat der Arbeitnehmer keinen Malerbetrieb mehr als Arbeitgeber und möchte nachträglich dieses Geld ausgezahlt bekommen. Ich habe mit der Malerkasse telefoniert und die haben mir den Betrag bestätigt. Ich soll nur +15% rechnen.

Das bekomme ich auch ansatzweise hin. Aber anscheinend nicht richtig. Denn dann macht er für die Monate in diesem Jahr mit genommenem Urlaub Rückrechnungen. Das heißt er zieht von dem bereits abgerechneten Urlaubsgeld wieder Beträge ab.

Was mach ich falsch?

Viele Grüße

Sabine Schmidt

ulli_preuss
Meister
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Nachricht 2 von 4
78 Mal angesehen

@sabineschmidt  schrieb:

Hallo,

ich bin leider nicht fit im Malergewerbe abrechnen. Ich habe einen Mitarbeiter der im August diesen Jahres ausgeschieden ist. Die Resturlaubstage waren auf 0. Auf der Lohnnachweiskarte wurde aber noch ein Resturlaubsentgelt in Höhe von 644,54 Euro bescheinigt.

Jetzt hat der Arbeitnehmer keinen Malerbetrieb mehr als Arbeitgeber und möchte nachträglich dieses Geld ausgezahlt bekommen. Ich habe mit der Malerkasse telefoniert und die haben mir den Betrag bestätigt. Ich soll nur +15% rechnen.


 

Selbst wenn der Maler-Baulohn eigentlich der einfachste unter den Baulöhnen ist, ist die von Ihnen geschilderte, nicht seltene Situation etwas tricky.

 

 

 

• Ablauf (zusammengefasst)

 

► Den ausgewiesenen Resturlaubsbetrag des Vormonats (bei Ihnen 07/2025) im August in den Bewegungsdaten als Betrag mit Buchungsschlüssel 2 und Ihrer eigenen Lohnart zu der Stammlohnart 508 erfassen.

 

► Den Anspruch des laufenden Monats berechnen. Ebenfalls in den Bewegungsdaten mit BU 2 und LA zur StLA 508 erfassen.

 

► Ggf. durch die Abrechnung entstehende Urlaubstage mit Buchungsschlüssel 71 und ohne Eintrag einer LA erfassen.

 

► Probeabrechnung erstellen

 

► In der Probeabrechnung wird sicherlich noch ein Restbetrag verbleiben.

 

ulli_preuss_1-1764869947529.png

 

Deshalb ...

 

► ... unter Personaldaten | Baulohn | Allgemeine Daten, Register Baunebengewerbe die Art der Urlaubsabgeltung schlüsseln:

 

ulli_preuss_0-1764869249433.png

 

► Jetzt in den Bewegungsdaten zusätzlich zur Personalnummer Wert 1, BU 82, eigenen LA zur StLA 508 erfassen.

 

ulli_preuss_2-1764870071587.png

 

► Das Ergebnis sieht dann so aus:

 

ulli_preuss_3-1764870176357.png

 

 

 

• Dokumente von DATEV

 

► Punkt 3.1.1

Urlaubsabgeltung abrechnen – Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS 

 

► Punkt 3.2

Urlaub - Maler- und Lackiererhandwerk 

 

 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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sabineschmidt
Beginner
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52 Mal angesehen

Vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort. Ich werde mich daran machen und berichten. Vermutlich aber erst am Montag.

ulli_preuss
Meister
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Nachricht 4 von 4
34 Mal angesehen

Ja, melden Sie sich bitte mal zurück, wie es gelaufen ist.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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letzte Antwort am 05.12.2025 10:20:14 von ulli_preuss
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