Hallo zusammen,
wie wird folgendes Szenario bei euren Mandanten gehandhabt?
Die mtl. Sachbezugskarte ist bei Austritt nicht vollständig verbraucht. Restbeträge zwischen beispielsweise 0,50 € bis zu 3,50 € sind vorhanden.
Variante 1)
MA überweist den Restbetrag an AG zurück.
Variante 2)
Guthaben verfällt gemäß der "AGBs" des Kartenanbieters.
Weitere Varianten???
Wenn Variante 1 oder 2, berichtigt ihr dann die Lohnabrechnung (verändert ja nix am SV/St-pflichtigem Betrag/Auszahlungsbetrag), doch in der FiBu hat es ja schon Auswirkungen. Klar es handelt sich um Klein(st)beträge, doch ich würde gerne eure Erfahrungen lesen.
Vielen Dank und einen schönen Feiertag.
Vielleicht bin ich noch nicht ganz wach und schreibe jetzt Blödsinn, aber der Sachbezug "gehört" doch dem Mitarbeiter in dem Moment, in dem ich ihn diesem gewähre.
Also ist der Arbeitgeber doch "raus".
Ich würde einfach darauf aufmerksam machen, dass eventuell noch vorhandenes Guthaben verfällt und bis zum Zeitpunkt x aufgebraucht werden muss.
Was der Mitarbeiter dann damit macht, ist doch sein "Problem".
Oder denke ich falsch? 🤔