Hallo liebe Community,
ich habe aktuell einen Arbeitnehmer (ehem. Berufssoldat, 56 Jahre) abzurechnen, der nach seiner Zeit beim Bund in den Ruhestand entlassen wurde. Nun hat er bei unserem Mandanten auf Teilzeitbasis angefangen zu arbeiten.
Mit der Krankenkasse habe ich bisher bereits abgestimmt, dass ich ihn mit Personengruppe 119 und der Beitragsgruppe 0310 abrechne, da er durch seine Pension der Bundeswehr weiterhin nicht krankenversicherungspflichtig in der gesetzlichen KV ist.
Kann mir jemand sagen welcher Rentnerschlüssel für ihn in Frage kommt? Diese Frage konnte mir bisher leider nicht beantwortet werden.
Da er kein Regelaltersrentner ist, muss es ja eine andere sein... eventuell Schlüssel 95 "Versorgung (als Vollrente) wegen Alters"...
Vielen Dank schon mal für euer Feedback und die Unterstützung.
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nach meinem Verständnis ist keine Eingabe nötig.
So habe ich es jetzt auch gemacht...
Es kommt leider immer die Hinweismeldung das kein Rentnerschlüssel hinterlegt ist, aber es gibt hier für mich auch nichts schlüssiges.
Und meiner Meinung nach dient der Rentnerschlüssel ja auch dem Altersentlastungsbetrag was dann ja Einfluss auf den steuerlichen Abzug hätte. Und dieser darf für ihn ja noch nicht greifen.
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo,
der Schlüssel müsste 3 bei der Rentenversicherung sein, da der AG seinen Anteil bezahlen muss.
Bitte dringend beachten, dass der Rentenbescheid vorliegt, da bei einer BP nach diesem gefragt wird.
Liebe Grüße
Carmen