Hallo Zusammen,
eine Mitarbeiterin ist zum 01.05.2021 Altersvollrentnerin geworden, sie wollte für den Mai noch Vollzeit angestellt bleiben (120/3101). Sprich sie hat freiwillig auf die Rentenfreiheit verzichtet und weiter eingezahlt.
Jetzt hat sie sich im laufe der letzten Wochen nochmals bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, sie möchte jetzt doch nur noch auf 450€ Basis arbeiten. Und nicht freiwillig in die Rente einzahlen (sprich 109/6500).
Jetzt ist folgendes Problem, aufgrund dem Verzicht der RV-Freiheit im Mai (Eingabe in Lohn und Gehalt unter SV Daten/Eingaben Rentner/05/2021) meckert das Programm jetzt rum, da dies in Kombination mit 6500 nicht geht.
Allerdings gibt es bei diesem Feld Eingabe Rentner keine Historie zu deaktivieren.
Kennt jemand das Problem?
Ich bin in Lohn und Gehalt unterwegs.
Danke schon einmal für eure Rückmeldung!
Viele Grüße
Hallo Dolfilein,
ja, es war allerdings einer der nur 45 jahre gearbeitet hat. Also kein Altersvollrentner. Ich habe den Mitarbeiter einfach unter 109 und 6500 abgerechnet. Den Fragebogen hatte ich schon Mitte Mai zurück.
Ich glaub nicht, dass es die Knappschaft interessiert, wie alt die Minijobber sind.
Liebe Grüße
Sabine
Bei mir kommt aber wenn ich eine Probeabrechnung mit 6500/109 mache eine Fehlermeldung.
Hallo,
teilen Sie hier doch mal die genaue Meldung mit.
Viele Grüße
T. Reich
Fehler #LN04466
Für den Meldezeitraum ab 01.06.2021 gilt:
Im Rahmen der DEÜV ist die Kombination aus Rentnerschlüssel 40 - 46 nach Erreichen der
Regelaltersgrenze und Verzicht auf die RV-Freiheit und dem hinterlegten
Beitragsgruppenschlüssel 6500 nicht zulässig.
Folgende Schlüssel sind zulässig:
KV: 0,3,4,5,6,9 RV: 0,1 AV: 0 PV: 0,1,2
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, begann die Altersvollrente am 01.05.? Der Antrag auf RV-Pflicht wurde auch in 5/21 gestellt? Es wird nun "nur" das Entgelt / Stunden reduziert, so dass ein Minijob ausgeübt wird?
Dann dürfte auch weiterhin die RV-Pflicht gelten, Der Antrag auf RV-Pflicht gilt ja für das gesamte Beschäftigungsverhältnis. Das endet ja nicht, weil das Entgelt / Stunden reduziert werden. Hier sollten Sie noch mal prüfen, ob rechtlich überhaupt der Wechsel von RV-Pflicht auf Freiheit so einfach möglich ist.
Das würde auch erklären, warum es keine Historie für das Feld in LuG gibt.
Viele Grüße
T. Reich