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Rentner möchte kurzfristige Beschäftigung neben geringfügig entlohnt

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letzte Antwort am 27.04.2020 12:28:11 von coester
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sandrame
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
153 Mal angesehen

Gute Morgen,

 

ein Rentner mit geringfügig entlohnter Beschäftigung bei AG A möchte bei AG B eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen.

 

Werden die geringfügig entlohnte und die kurzfristige Beschäftigung zusammengerechnet, wenn die kurzfristige Beschäftigung

 

a) unter 450 Euro liegt

b) über 450 Euro liegt

 

oder werden nur mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen zusammengerechnet?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

 

SandraMe

 

 

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
140 Mal angesehen

Hallo SandraMe !

 

Eine geringfügige und eine kurzfristige Beschäftigung bei unterschiedlichen Arbeitgebern

werden nicht zusammengerechnet.

Die Höhe des Entgelts (Dein Beispiel a. / b.) spielt bei der kurzfristigen Beschäftigung keine Rolle.

 

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden immer zusammengerechnet.

 

Gruß, André

 

PS. Schöner Avatar ! Da kommt - trotz Corona - Urlaubsstimmung auf 😉

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letzte Antwort am 27.04.2020 12:28:11 von coester
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