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Rentenschlüssel bei Änderung des Beitragsgruppenschlüssels

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letzte Antwort am 06.01.2022 09:44:22 von Daniela_Eichler
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Kerstin69
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

 

wenn ich bei einem Altersrentner den Beitragsgruppenschlüssel ab 01/2022 von 3301 auf 3321 ändere, dann erhalte ich nachfolgende Fehlermeldung:

 


Für den Meldezeitraum ab 01.01.2022 gilt:
Im Rahmen der DEÜV ist die Kombination aus Rentnerschlüssel 40 - 46 nach Erreichen der
Regelaltersgrenze und dem hinterlegten Beitragsgruppenschlüssel 3321 nicht zulässig.
Folgende Schlüssel sind zulässig:
KV: 0,3,4,5,6,9 RV: 0,3,5 AV: 0 PV: 0,1,2
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.

 

 

Ich hatte den Rentnerschlüssel 40 ausgewählt, was muss ich denn jetzt auswählen?

 

Viele Grüße

Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Merkwürdig.

Eigentlich müsste die Arbeitslosenversicherung ab 01/2022 mit dem Schlüssel "2" belegt werden können.

 

Besonderheit in der Arbeitslosenversicherung:
Versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Personen, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollenden (mit Ablauf des Monats, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr vollenden). Die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung ist nur vom Alter und nicht vom Rentenbezug abhängig. Der Arbeitgeber hat bei der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach erreichen der Regelaltersgrenze trotzdem den sonst auf ihn entfallenden Anteil zu entrichten (Beitragsgruppe 2 in der AV - halber Beitrag).
Mit dem vom Bundesrat am 25.11.2016 beschlossenen Flexirentengesetz entfällt der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2021.

 

Vielleicht muss in diesen Fällen noch der Rentnerschlüssel 50 (Regelaltersrente) vergeben werden?!

Jasmina25_0-1641297238675.png

 

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Kerstin69
Beginner
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Nachricht 3 von 4
1467 Mal angesehen

Der Rentenschlüssel 50 ist bei mir für Rentner mit Teilrente zu vergeben. Das erscheint mir auch nicht richtig. Ich habe schon in der Unterlage zum Jahreswechselseminar nachgeschaut. Da steht zwar das man den Beitragsgruppenschlüssel ändern muss aber nicht wie der Rentenschlüssel geändert werden soll.

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1386 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

leider handelt es sich hierbei um einen Fehler in der Jahreswechselversion 11.8 von Lohn und Gehalt.

Der Fehler wurde mit dem Hotfix von gestern, 05.01.2022, behoben.


Nähere Informationen finden Sie auch hier und im Dokument 1021721 - "Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort".

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 06.01.2022 09:44:22 von Daniela_Eichler
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