Hallo zusammen....eine AN-in hat einen Minijob. Rentenbefreiung liegt vor.
jetzt möchte der AG Ihr für ca. 6 Monate, mehr zahlen, (also Sozialversicherungspflicht)
Die AN-in will aber, wenn die Kollegin wieder da ist, zurück in Minijob. Muss dann der Befreiungsantrag neu ausgefüllt werden?,
Könnte Sie dann aus der Befreiung raus und in die Rente einzahlen?
Oder gilt dann der alte Befreiungsantrag?
Bin unsicher weil ja alles beim gleichen AG
Danke und schöne Grüße
Heike
Ich denke der Antrag darf nicht neu gestellt werden, weil es er selbe AG ist.
Hallo,
auf den Seiten der Minijobzentrale steht geschrieben, dass die Befreiung "für die gesamte Dauer des 450-Euro-Minijobs bindend" ist. Wenn sie also zwischenzeitlich sv-pflichtig ist, kann sie sich meiner Meinung nach danach erneut für oder gegen eine Befreiung entscheiden.
Sie können aber die Minijobzentrale dazu auch kontaktieren, um eine Aussage direkt von dort zu erhalten. (wenn ja, wäre es nett, wenn Sie uns das Ergebnis hier kurz mitteilen).
Hallo,
mit Eintritt der SV-Pflicht endet der Minijob. Mit Absenkung des Arbeitsentgelts auf maximal EUR 450,00 muss eine neue sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorgenommen werden. Aus der Beschäftigung wird also wieder ein Minijob.
Also wird der Beschäftigte auch wieder rentenversicherungspflichtig als Minijobber. Bei diesem Minijob kann sich der Beschäftigte wieder befreien lassen. Es muss auch ein neuer Antrag gestellt werden, da der alte Antrag die Gültigkeit verloren hat. Es sind nicht weniger als zwei Monate zwischen den beiden Minijobs vergangen, nur dann behält der bisherige Antrag (widerlegbar) seine Gültigkeit.
Viele Grüße
T. Reich
ich habe bei der Minijob Zentrale nachgefragt!
Genau diese Info habe ich auch!
Vielen Dank an alle!