Hi!
Ich stehe etwas auf dem Schlauch:
Ich habe hier eine Arbeitnehmer, die Ihre Regelarbeitszeit für die Rente erreicht hat - aber noch keinen Rentenantrag gestellt hat, weil "Sie sich noch nicht bereit dafür fühlt". Sie möchte gerne weiter arbeiten.
Aus meiner Sicht habe ich in Lohn- und Gehalt jetzt zwingend 2 Möglichkeiten:
1. Weiterbeschäftigung mit "Rentner-Schlüsselung" mit Rentenversicherungsfreiheit.
Beitragsgruppenschlüssel 3321 / Personengruppenschlüssel 119
Allerdings könnte ich kein "Beginn der Rente lt. Rentenbescheid" eingeben, da es diesen nicht gibt.
2. Weiterbeschäftigung mit "Rentner-Schlüsselung" und (schriflicher) Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit.
Beitragsgruppenschlüssel 3121 / Personengruppenschlüssel 120
Sehe ich das richtig? Mich verunsichert der Sachverhalt, da ich im Fall 1) z.B. ein Beginn der Rente eingeben muss.
Vielen Dank für eure Einschätzung
PaHeld
Gelöst! Gehe zu Lösung.
101 und 1121.
Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente werden zwar erfüllt, diese aber nicht in Anspruch genommen.
Siehe auch im Beratungsblatt der TK.
Super! Danke für die Info! Das war mir nicht bewusst.