Hallo zusammen!
Mit den verschärften Voraussetzungen für Gutscheine ab 2022 bin ich nicht sicher, ob ein Reisegutschein an AN pauschal versteuert werden kann.
Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter bekommt von dem Arbeitgeber einen Reisegutschein in Höhe von 500 Euro anläßlich seines Renteneintritts.
Soll der AN den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern?
Dieses Bargeld ist als Nettolohnbezug beim Rentner zu behandeln.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Das Problem ist jetzt, dass bei der Steuerberechnung ein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt wurde und bei der Berechnung der Netto-Sachzuwendung die Übernahme der Steuer nicht ausgewiesen wird.
Dieses Bargeld ist als Nettolohnbezug beim Rentner zu behandeln.
Ist das nicht etwas pauschal abgehandelt? 🤔 Vielleicht, aber die Frage ist auch sehr weit...
@hautessa Um was für einen Gutschein handelt es sich? Ist der für ein Reisebüro, eine Internetseite, wo die Reise gebucht werden kann, hat der Arbeitgeber einfach etwas "handgemalt" und gesagt, buch Dir eine Reise? Ist der Arbeitgeber ein Reisebüro oder Reiseveranstalter?
Für weitere Hinweise, ist es etwas wenig. Allerdings sollten Sie hier vielleicht mal mit Ihrem Chef, wenn Sie beim Steuerberater arbeiten, sprechen bzw. mit Ihrem Steuerbüro sprechen, wenn Sie die Löhne als Unternehmen machen.
Viele Grüße
T. Reich
Danke für Ihre Antwort!
Ich wollte den Gutschein als pauschal versteuerte Sachzuwendung (37b EStG) erfassen.
Der Arbeitgeber hat die Reise bei einem Reisebüro als Wertgutschein gekauft und dem Mitarbeiter geschenkt. In der Rechnung steht „Gutschein“.
Meinem Verständnis nach also pauschal zu versteuern und sv-pflichtig als Nettolohnhochrechnung. In LuG wäre das die Lohnart 2770.
Wir arbeiten in Lodas.
Ich habe die LA 843-845. Aber da der Mitarbeiter keine Steuer zahlt, fallen keine Steuerabzüge in der Hochrechnung an.
Wir arbeiten auch mit Lohn und Gehalt.
Hier ein Dokument der Datev, in welchem Sie Hinweise zur Abrechnung von pauschal versteuerten Sachbezügen nach § 37 b EStG finden:
Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) in LODAS erfassen
Danke,
das Dokument kenne ich. Aber es funktioniert leider mit dem Rentner nicht.
Dann wurde wohl die Hochrechnung mit individueller Versteuerung und nicht mit Pauschsteuer vorgenommen.
Vielen Dank!
Die SV-Beiträge wurden übernommen, die Steuerabzüge wurden nicht dargestellt.
Im Fehlerprotokoll steht als Grund: „ bei der Steuerberechnung wird ein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt.“
Kann man es vielleicht ändern?
Nochmal: Wurde eine Lohnart mit Individualsteuer (Kennzeichen L) gewählt und nicht Pauschalsteuer (Kennzeichen P)? oder ist das Hinweisprotokoll kryptisch? Bin leider kein Lodas-User.