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Reinigungsbranche Durchschnittsberechnung Vorjahr

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letzte Antwort am 05.03.2025 11:08:44 von pogo
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findus
Aufsteiger
Offline Online
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Moin Moin!

 

Wir ermitteln für einen Betrieb in der Reinigungsbranche Die Durchschnittsberechnung

für Urlaub und Krankheit nach den letzten 12 Monaten.

 

Der Tariflohn ist ja ab Januar 2025 gestiegen.

Wenn wir jetzt für Stundenlohnempfänger bzw. Gehaltsempfänger

den Durchschnitt z.B. für 5 Krankheitstage im Januar ermitteln, müssen wir dann

die Lohnfortzahlung mit dem alten Stundenlohn berechnen aus 2024 oder dem Neuen??

 

Danke für jede Antwort!

 

Michi

 

 

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
33 Mal angesehen

In der Regel immer vom aktuellen, erhöhten Lohn.

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

 

Es ist schade, dass man nicht angegeben kann, dass bei Urlaub, Krankheit, Feiertagen mindestens der aktuelle Stundenlohn zu Berechnung herangezogen wird.

So muss man nach Erhöhungen immer aufpassen, dass der Durchschnitt nicht unter dem gültigen Stundenlohn liegt.

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letzte Antwort am 05.03.2025 11:08:44 von pogo
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