Moin Moin!
Wir ermitteln für einen Betrieb in der Reinigungsbranche Die Durchschnittsberechnung
für Urlaub und Krankheit nach den letzten 12 Monaten.
Der Tariflohn ist ja ab Januar 2025 gestiegen.
Wenn wir jetzt für Stundenlohnempfänger bzw. Gehaltsempfänger
den Durchschnitt z.B. für 5 Krankheitstage im Januar ermitteln, müssen wir dann
die Lohnfortzahlung mit dem alten Stundenlohn berechnen aus 2024 oder dem Neuen??
Danke für jede Antwort!
Michi
In der Regel immer vom aktuellen, erhöhten Lohn.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
Es ist schade, dass man nicht angegeben kann, dass bei Urlaub, Krankheit, Feiertagen mindestens der aktuelle Stundenlohn zu Berechnung herangezogen wird.
So muss man nach Erhöhungen immer aufpassen, dass der Durchschnitt nicht unter dem gültigen Stundenlohn liegt.