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Regiocard - Sachbezugskarte mit individueller Überweisung

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letzte Antwort am 23.03.2023 09:21:44 von Nina_Schöneweis
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Lenchen
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Hallo zusammen,

 

wir möchten für unsere Mitarbeiter die Regiocard einrichten. Diese soll mit 50 Euro monatlich befüllt werden. Das soll laut Angabe von Regiocard über individuelle Überweisung unkompliziert sein. Was muss ich denn jetzt unter Be-/Abzüge beim Mitarbeiter erfassen? Bis jetzt steht da die Lohnart 2480 mit 50,00 Euro. Bleibt diese Lohnart drin? Oder muss noch eine zusätzliche eingeben, damit die individuelle Überweisung ausgeführt wird? Und wo kann ich später die Ausführung der individuellen Überweisung sehen? Auf der Abrechnung taucht irgendwie nichts auf - sofern ich das überhaupt richtig mache.

 

Vielen Dank!!

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 11
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Hallo Lenchen,

 

ich habe ein Verständnisproblem:

 

Wollen Sie den steuer- und sv-freien Sachbezug nutzen und den Mitarbeitern 50 € zusätzlich zukommen lassen? Dann kann ich den Sinn einer individuelle Überweisung (zu Lasten des Mitarbeiters über die Lohnabrechnung) nicht nachvollziehen.

 

Haben Sie bereits Erfahrungen mit der Abrechnung von Gutscheinkarten?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

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Lenchen
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Guten Morgen,

 

ja hier soll der steuer- und svfreie Sachbezug von 50 Euro  monatlich genutzt werden. Laut dem Anbieter kann eben über die Lohnabrechnung die Karte aus dem Lohnprogramm befüllt werden. Es soll auf keinen Fall zu Lasten des Mitarbeiters gehen, es soll ja ein Benefit sein. Ich habe die individuelle Überweisung bisher nie genutzt und steige in dem Datev Dokument ehrlich gesagt auch nicht so durch. Ich hatte auch schon gedacht, es als VWL Vertrag mit reiner AG-Leistung einzutragen, aber dafür stehen mir keine entsprechenden Lohnarten zur Verfügung.

 

Gibt es noch weitere Möglichkeiten diese Karte aus dem Lohn aufzuladen, ohne dass es zu Lasten des Mitarbeiters geht?

 

Bislang haben wir einfach Tankkarten für die Mitarbeiter genutzt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

wenn Sie dem Mitarbeiter die € 50,00 zunächst als Bruttobezug hinzurechnen, ist es doch völlig korrekt, diesen in den Netto-Bezügen und -Abzügen auch wieder abzuziehen. Der Betrag soll ja nicht an den AN ausgezahlt werden, sondern wird auf die Karte eingezahlt.

 

Die Überweisung erfassen Sie dann in den Personaldaten unter Personaldaten | Individuelle Überweisungen. Hier geben Sie für die Nettoabzugsart, die Sie für die Kartenzahlung wählen den Empfänger und den jeweiligen Verwendungszeck an.

 

Bitte prüfen Sie auch, ob Sie die entsprechenden Auswertungen für die Erstellung der Überweisungen angelegt haben (siehe Dokument Individuelle Überweisungen - DATEV Hilfe-Center).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Lenchen
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Nachricht 5 von 11
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Wenn ich also unter Be-/Abzüge die Lohnart 2480 mit 50,00 Euro erfasse und dazu die individuelle Überweisung an den Kartenanbieter, werden die 50,00 Euro als Nettoabzug wieder abgeführt. Korrekt?

 

Wenn ich das jetzt so erfasse, sehe ich an der Abrechnung allerdings nichts. Wie kann ich das vorab kontrollieren, ob es richtig läuft, bevor ich jetzt 50 Mitarbeiter so erfasse? Geht das nur nach dem Monatsabschluss im Zahlungsprotokoll oder kann ich mir vorab schon eine Auswertung ziehen?

 

Vielen Dank

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 11
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Sorry, ich hatte überlesen, dass Sie LuG einsetzen - da bin ich raus. Das von mir beschriebene Vorgehen und der Link bezog sich auf LODAS.

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 7 von 11
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Hallo noch einmal,

 

zwar arbeite ich auch mit LODAS, kann aber die Logik der individuellen Überweisung an den Kartenanbieter (als Nettoabzug im Rahmen der Lohnbuchhaltung?) noch immer nicht nachvollziehen:

 

Nach meinem Verständins (und so rechne ich ab) haben wir hier zwei Aspekte:

 

1. Aspekt: Lohnbuchhaltung:

Unter den Bruttobezügen wird der steuer- und sv-freie Sachbezug ausgewiesen. Bei der Anlage dieser Lohnart (für die ein Aufwandskonto zu hinterlegen ist) muss gleich noch eine Folge-Nettoabzugslohnart (für die ein Verbindlichkeitskonto zu hinterlegen ist) eingetragen werden. Damit wäre die Darstellung in der Lohnabrechnung abgeschlossen: Dem Bruttobezug steht ein Nettoabzug gegenüber.

 

2. Aspekt: Finanzbuchhaltung:

Die tatsächliche Aufbuchung auf die Regiokarte (=Überweisung an den Kartenanbieter) erfolgt im Rahmen des Finanzbuchhaltung über eine Überweisung an der Kartenanbieter bzw. per Lastschrifteineinzug durch diesen. Die Buchung dieser Rechnungslegung erfolgt dann gegen das bei der Nettoabzugsart hinterlegte Verbindlichkeitskonto.

 

Ich hoffe, meine Ausführungen sind einigermaßen verständlich.

 

Das Argument des Regiokartenanbieters, dies alles ganz einfach über individuelle Überweisungen regeln zu können, halte ich für fragwürdig. (Aber vielleicht kann ein anderer Nutzer dazu aus seinen Erfahrungen etwas beisteuern ...)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@lohnexperte  schrieb:

Hallo noch einmal,

 

zwar arbeite ich auch mit LODAS, kann aber die Logik der individuellen Überweisung an den Kartenanbieter (als Nettoabzug im Rahmen der Lohnbuchhaltung?) noch immer nicht nachvollziehen:

 

Nach meinem Verständins (und so rechne ich ab) haben wir hier zwei Aspekte:

 

1. Aspekt: Lohnbuchhaltung:

Unter den Bruttobezügen wird der steuer- und sv-freie Sachbezug ausgewiesen. Bei der Anlage dieser Lohnart (für die ein Aufwandskonto zu hinterlegen ist) muss gleich noch eine Folge-Nettoabzugslohnart (für die ein Verbindlichkeitskonto zu hinterlegen ist) eingetragen werden. Damit wäre die Darstellung in der Lohnabrechnung abgeschlossen: Dem Bruttobezug steht ein Nettoabzug gegenüber.

 

2. Aspekt: Finanzbuchhaltung:

Die tatsächliche Aufbuchung auf die Regiokarte (=Überweisung an den Kartenanbieter) erfolgt im Rahmen des Finanzbuchhaltung über eine Überweisung an der Kartenanbieter bzw. per Lastschrifteineinzug durch diesen. Die Buchung dieser Rechnungslegung erfolgt dann gegen das bei der Nettoabzugsart hinterlegte Verbindlichkeitskonto.

 

Ich hoffe, meine Ausführungen sind einigermaßen verständlich.

 

Das Argument des Regiokartenanbieters, dies alles ganz einfach über individuelle Überweisungen regeln zu können, halte ich für fragwürdig. (Aber vielleicht kann ein anderer Nutzer dazu aus seinen Erfahrungen etwas beisteuern ...)

 

 

 

 

 

 

 

 


Wenn man für den Nettoabzug gleich eine individuelle Überweisung erstellt, wird die Überweisung gleich mit den Lohnüberweisungen erstellt. Dann muss man in der FIBU keine gesonderte Überweisung mehr erstellen. Dies ist gerade dann sinnvoll, wenn der Kartenanbieter die Möglichkeit anbietet, die Überweisung direkt auf das Kartenkonto der Mitarbeiters vorzunehmen und keine Sammelüberweisung des Arbeitsgebers verbucht/verbuchen  muss. 

 

Wenn der Kartenanbieter dies über eine Sammelzahlung bzw. Sammeleinzug vom Arbeitgeber löst, ist es natürlich richtig, dass keine individuelle Überweisung erfolgen darf.

 

Es ist also davon abhängig, wie der Kartenanbieter dies löst/anbietet.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo Herr Lutz,

 

danke für Ihre Ausführungen. Wenn das Bezahlprozedere so ist, wie von Ihnen dargestellt, habe ich ein neues Verständnisproblem:

 

Wie sieht dann die Darstellung auf der Brutto-Netto-Abrechnung aus? Bisher kannte ich nur die Möglichkeit, bei einem Sachbezug (Brutto) im Rahmen der Lohnart gleich noch den Folge Netto-Abzug/Nettp-Bezug zu schlüsseln. Kann man die Eingabe zu diesen Folge Netto-Abzug/Netto-Bezug tatsächlich unterlassen?

 

Die hier dargestellte Vorgehensweise verursacht mir (als alter Buchhalterseele) Bauchschmerzen, weil ich darin so etwas wie eine Saldierung bzw. verkürzte Darstellung der Vorgänge zu erkennen glaube.

 

Vielen Dank für die Fortbildung und viele Grüße! 🙂

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nein, es bleibt in jedem Fall bei dem Folgeabzug. Sonst wäre ja die Auszahlung an den AN falsch.

 

Es muss nur unterschieden werden, wie der Anbieter die Zahlungen erhält:

 

  1. Der Anbieter bekommt pro AN eine Überweisung. Dann wird für den Nettoabzug die individuelle Überweisung geschlüsselt. Die Zahlungsdatei ist dann letztlich ein "Nebenprodukt" der Abrechnung. Dies ist dann genau so, als würden Sie z.B. für VL-Zahlungen Überweisungen erstellen.

  2. Der Anbieter bekommt eine Sammelzahlung für alle AN. Dann wird keine individuelle Überweisung geschlüsselt und die Zahlung wird über die FIBU erstellt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
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Hallo,


richtig, wenn Sie in Lohn und Gehalt die Standardlohnart 2480 "Sachbezug, st/sv-frei" erfassen, wird automatisch die Folgelohnart 9011 "Sonstiger Sachbezug" als Nettoabzug abgerechnet.


Informationen zu den Individuellen Überweisungen in Lohn und Gehalt finden Sie hier.


Eine Auswertung in Bezug auf die SEPA-Zahlung wird erst nach der Zahlungserstellung erstellt. Ob die Zahlung bereits direkt mit der Lohnabrechnung oder erst mit dem Monatsabschluss erstellt wird, hängt von den Einstellungen zum Zahlungsverkehr ab. Weitere Informationen zu den Einstellungen finden Sie in den Dokumenten Zahlungsverkehr (Feldhilfe) und Mitarbeiterzahlungen zeitversetzt zur Lohnabrechnung erstellen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.03.2023 09:21:44 von Nina_Schöneweis
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