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Regelmäßige Soll-Arbeitszeit nachträglich geändert - UV-Meldung

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letzte Antwort am 26.04.2024 14:11:16 von Christopher_Fürther
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Wolli35
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Hallo!

Ich habe die regelmäßige Soll-Arbeitszeit in den Stammdaten rückwirkend ab 01/2024 bei den AN erfasst, damit die GUVH die tarifl. vereinbarte Arbeitszeit gemeldet bekommt.

 

Jedoch ist diese Änderung in der mtl. Auswertung 420 nicht korrigiert sichtbar. D.h. zum Beispiel, dass bei einem Mitarbeiter in Vollzeit bis 04/2024 nur 195 Std. aufgeführt sind. Das kommt mit den Stunden bis März plus 168 Std. für April.

 

Um die Auswertung richtig zu haben, muss erst eine Wiederabrechnung der vorherigen Monate durchgeführt werden?

 

In den Hilfe-Dateien kann ich hierzu leider nichts finden und hoffe auf das Schwarmwissen.

 

Liebe Grüße

Helga Bergmann

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Wolli35,

 

Sie können in den Bewegungsdaten | Erfassungstabellen in der Registerkarte Nachberechnung Standard für jede Personalnummer eine Nachberechnungszeile mit Wert 1 und BS 96 auf 01/2024 hinterlegen.
Mit einer Wiederabrechnung komplett 04/2024 wird dann die Auswertung 420 neu aufbereitet.

 

Falls die Auswertung 420 ohne Veränderung erstellt wird, schauen wir uns diesen Sachverhalt gerne genauer mit Ihnen an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Wolli35
Beginner
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Hallo @Christopher_Fürther ,

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde das ausprobieren.

 

Muss ich dann auch für Februar und März die Wiederabrechnungen anstoßen?

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

 

Liebe Grüße

Helga Bergmann

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Eine Wiederabrechnung geht nur für den zuletzt abgerechneten Monat.

Wenn Sie die Nachberechnungszeile mit Wert 1 und BS 96 für 01/2024 hinterlegen, werden aber auch die Monate Februar und März damit nachberechnet.

 


@Wolli35  schrieb:

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

 


Danke, Ihnen auch! 🙂

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.04.2024 14:11:16 von Christopher_Fürther
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