Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer wird seit April 2025 als Regelaltersrentner mit PGS 119 und BGRS 3321 abgerechnet. Seit vielen Jahren wird in eine bAV mittels Gehaltsverzicht und AG-Pflichtzuschuss eingezahlt.
Ab November wird die Arbeitszeit so weit reduziert, dass er zukünftig als Minijobber abgerechnet werden wird. Als Altersrentner ist er von der Rentenversicherungspflicht befreit. Der Gehaltsverzicht soll allerdings weiterhin abgerechnet werden. Dies ist, wenn ich das richtig gelesen habe, jedoch nur möglich, wenn eine Rentenversicherungspflicht besteht, d.h. er kann(muss) sich freiwillig dafür entscheiden, Beiträge zu zahlen. Ist das so korrekt?
Wenn dem so ist, stellt sich mir die Frage, ob er auch seit April freiwillig Beiträge in die RV hätte einzahlen müssen, um den Gehaltsverzicht zu rechtfertigen? Dazu finde ich keine zuverlässigen Informationen und hoffe auf das geballte Wissen der Community.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
kennen Sie bereits den ThreadGFB mit bAV im 1. Dienstverhältnis - RV??