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Rechtskreis rückwirkend umschlüsseln in Verbindung mit Schätzverfahren

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letzte Antwort am 15.11.2024 14:28:53 von Claudia-
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Woodbee
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
153 Mal angesehen

Liebe Community,

 

bei einem Mandanten stellte sich heraus, dass einige Mitarbeiter dem falschen Rechtskreis zugeordnet waren (Mandant sitzt Rechtskreis Ost, einige Mitarbeiter arbeiten aber im Rechtskreis West). Wir benötigen Korrekturen ab 04/2024 für zwei Krankenkassen. Der Monat Oktober ist bereits abgerechnet, die Beitragsnachweise für November wurden noch mit Rechtskreis Ost geschätzt. Richtig wäre nur West (alle MA, die bei diesen Krankenkassen sind, arbeiten im Westen).

 

Wie ich bei den Mitarbeitern vorgehe, ist mir klar (--> jede betroffene Krankenkasse rückwirkend doppelt anlegen, 1 x Ost, 1 x West, dem Mitarbeiter entsprechend in den Vormonaten zuordnen, und unter "Allgemeine SV-Daten" "Abrechnung laut Länderschlüssel West" hinterlegen). Die SV-Meldungen müssten dann entsprechend korrigiert werden.

 

Nur was die Krankenkassen bzw. die geschätzten Beitragsnachweise angeht, stehe ich auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir da jemand runterhelfen? 😉 

 

Wenn ich das bei den Mitarbeitern so eingebe wie oben beschrieben und das mit der Abrechnung November korrigiere, erhalte ich im November sehr sehr hohe Beitragsnachweise für die WEST-Kassen, da die Nachberechnungswerte in die Schätzung mit einfließen. Wie kann ich das am geschicktesten umgehen? Bekomme ich das durch folgendes Vorgehen hin?

 

1. Im Bearbeitungsmonat November bei den West-Kassen unter "voraussichtliche Beitragsschuld" die Abrechnungswerte aus Oktober eintragen (also die Werte, die in der Auswertung 36 unter "Abrechnung Oktober" stehen). Nur Stammdaten senden. Dadurch müssten für die West-Krankenkassen Schätznachweise für November erstellt werden. 

2. Aber: Was mache ich mit den Ost-Krankenkassen? Muss ich hier auch etwas eintragen - wenn ja, was? Wenn ich nichts eintrage, bleiben die bereits erstellten Beitragsnachweise Ost auch bestehen, korrekt?

3. Umschlüsselung bei den Mitarbeitern vornehmen und später den November ganz normal abrechnen. Dann bekomme ich negative Beitragsnachweise für die Ost-Krankenkassen (siehe Punkt 2) wegen der Nachberechnungswerte - aus den geschätzten West-Krankenkassen habe ich ja aber die Nachberechnungsschätzung rausgenommen?!?

 

Wie ihr seht, habe ich einen Knoten im Gehirn. Vielleicht kann mir ja jemand beim Entwirren helfen... Hatte schon DATEV kontaktiert, aber das Gespräch hat mich leider nur noch verwirrter zurückgelassen...

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Woodbee

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
131 Mal angesehen

Hallo,

Wie wäre es denn mit einer Wiederholungsabrechnung für Oktober? Dann würden die Beitragsnachweise automatisch korrigiert und die Beitragsschätzungen für November neu berechnet werden. Oder aber, Du lässt es einfach so weiterlaufen mit den jetzigen Schätzungen und im November werden dann die Bescheide korrigiert. Dann wäre zwar die Schätzung für Dezember unübersichtlich, aber für den Januar sollte alles wieder ausgeglichen sein.

 

Viel Erfolg

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Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Deine Eingaben sind soweit korrekt. 

Ja es werden natürlich die Beiträge für die West KK nachberechnet und daher sind die neuen Beiträge dementsprechend höher. Der Schätzbeitrag ist jedoch in der Regel nicht sofort, sondern erst zum Ende des Monats zu zahlen. 

Während die West Beiträge nachberechnet werden, muss sich aus den Ost Beiträgen gleichzeitig eine Erstattung ergeben. Die Erstattung ist theoretisch sofort fällig. Ggf. kurzer Anruf bei den beiden Krankenkassen uns verrechnen lassen, damit die Zahlung nicht so hoch ist. 

 

Beitragsnachweise korrigiert Datev automatisch. da musst du i.d.R. nichts selbst machen oder eintragen.

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letzte Antwort am 15.11.2024 14:28:53 von Claudia-
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