Hallo community,
ich finde zu folgendem Beispiel in der Fachliteratur leider keine Lösung:
Arbeitgeber (AG) aus dem Lebensmitteleinzelhandel gestattet seinen Arbeitnehmern (AN) Waren im Wert von 1.080,00 Euro/Jahr für 0,00 Euro "einzukaufen". Es greift der Rabattfreibetrag (§ 8 III EstG).
Zusätzlich möchte der AG nun seinen AN Warengutscheine in Form von Gutschein-Karten i.H.v. 50,00 Euro/Monat zur Verfügung stellen. Diese Karten werden monatlich vom Arbeitgeber aufgeladen und die AN können diese dann in verschiednenen Geschäften im Umkreis einlösen. Sachbezugsvoraussetzungen liegen unstrittig vor.
Meine Lösung hierzu sieht wie folgt aus:
a) Können die Mitarbeiter mit diesen Karten im Lebensmittelmarkt ihres Arbeitgebers einkaufen, dann liegt steuerplichtiger Arbeitslohn vor.
b) Können die Mitarbeiter mit diesen Karten nur bei anderen Lebensmittelmärkten/Dritten einkaufen, dann liegt kein steuerplichtiger Arbeitslohn vor.
Gibt es heirzu ggf. Erfahrungen? Das wäre prima.
Gruß hm
Hallo Community,
leider können wir hierzu rechtlich nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community hier Erfahrungen bzw. Tipps, welche an dieser Stelle geteilt werden wollen?