Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur korrekten Erfassung in LODAS und zur AAG-Meldung.
Ein Mitarbeiter hat an einer 3-tägigen ganztägigen ambulanten Präventionsleistung der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen von RV Fit teilgenommen. Die Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 Buchst. a EFZG liegt vor.
Ich habe in LODAS die Fehlzeit „Entgeltfortzahlung bei Rehabilitationsleistungen (Kur)“ ausgewählt.
Meine Fragen dazu:
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Kasanka ,
bei RV fit handelt es sich um keine klassische, sondern eine präventive Reha-Leistung. Sie ist (wie auch Eltern-Kind-Kuren) OHNE Vorerkrankungsanrechnungen mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu vergüten. Deshalb gibt es keine gesonderte Fehlzeit, sondern AU mit AU-Bescheinigung.
VG