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RVfit / Präventionsleistung

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letzte Antwort am 10.06.2026 10:24:37 von lohnexperte
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Kasanka
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

ich hätte eine kurze Rückfrage zur korrekten Erfassung in LODAS und zur AAG-Meldung.

 

Ein Mitarbeiter hat an einer 3-tägigen ganztägigen ambulanten Präventionsleistung der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen von RV Fit teilgenommen. Die Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 Buchst. a EFZG liegt vor.

Ich habe in LODAS die Fehlzeit „Entgeltfortzahlung bei Rehabilitationsleistungen (Kur)“ ausgewählt.

Meine Fragen dazu:

  1. Ist diese Fehlzeit für eine RV-Fit-Präventionsleistung ebenfalls korrekt oder wäre eine andere Fehlzeit (z. B. „EFZ ohne AU“) fachlich passender?
  2. Wird in dieser Konstellation grundsätzlich ein AAG-/U1-Erstattungsantrag erzeugt (wir nehmen am U1-Verfahren teil)?
  3. Reicht die normale Fehlzeiterfassung für die 3 Tage aus oder müssen weitere Angaben (z. B. letzter Arbeitstag im Zusammenhang mit der Maßnahme) beachtet werden?

Vielen Dank vorab für eure Einschätzung.

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lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
123 Mal angesehen

Hallo @Kasanka ,

 

bei RV fit handelt es sich um keine klassische, sondern eine präventive Reha-Leistung. Sie ist (wie auch Eltern-Kind-Kuren) OHNE Vorerkrankungsanrechnungen mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu vergüten. Deshalb gibt es keine gesonderte Fehlzeit, sondern AU mit AU-Bescheinigung.

 

VG

 

 

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letzte Antwort am 10.06.2026 10:24:37 von lohnexperte
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