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RV-Befreiung und Elternzeit

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letzte Antwort am 16.05.2022 11:56:42 von Tanja534
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo,

 

gerade habe ich viel Spaß mit einer DRV-Prüfung:

Ich habe für eine MA bei den Fehlzeiten "Elternzeit" und den Zeitraum eingetragen. Für

2 Monate im Prüfungszeitraum hat sie Mutterschaftsgeldzuschuss bekommen von der

Firma.

Die MA hat bis zu Beginn der Mutterschutzfrist gearbeitet, dann war Mutterschutz und

danach ist sie in Elternzeit gegangen.

Nach Ablauf des Zeitraums hat sie erst wieder gearbeitet. Bis dahin steht sie mit dem

BGRS 1111 in den Unterlagen.

Erst mit Beginn der Tätigkeit als Aushilfe kam der Wechsel auf BGRS 6500. Der Prüfer

meint aber nun, die RV-Befreiung hätte schon mit Beginn der Elternzeit erfolgen müssen.

Sie hatte davor und währenddessen durchgehend BGRS 1111.

 

Ich hatte die MA nicht abgemeldet, weil die Firma das so wollte. Sollte ich beim nächsten

Mal den MA lieber abmelden?

Der Prüfer hat alle Daten vorliegen, aber sieht trotzdem offenbar da nicht durch. Anders

kann ich mir das nicht erklären, wieso er ständig eine RV-Befreiung für die Elternzeit sehen

will.

Was kann ich jetzt tun, um dem diesen nervigen Vorgang (pünktlich zum USt-VZ-Termin,

war ja klar) verständlich zu machen?

sokrates
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Tanja,

 

ich mag solche Prüfer...... nein, nicht wirklich 😀

Auf welcher Grundlage meint der Prüfer denn, dass die RV-Befreiung bei Eintritt in die Elternzeit hätte erfolgen müssen? War die Mitarbeiterin während der Elternzeit bereits Minijobberin? Laut Ihrem Text war dem ja nicht so - mir persönlich ist also schleierhaft, warum ein Prüfer das so sehen könnte.

Vielleicht weil vorher bereits bekannt war, dass die Mitarbeiterin als Minijobberin zurückkehrt? Selbst dann greift der RV-Antrag aber erst mit Unterschrift/Einreichung. Wenn das erst der Fall gewesen ist, nach der Elternzeit und mit erster Entgeltzahlung, ist es ja auch schnuppe. Weil vorher kein Entgelt, also keine RV-Beiträge (unabhängig davon, ob ein Antrag vorliegt oder nicht).

 

Sollte der Prüfer weiterhin darauf bestehen und es kommt dadurch zu Nachzahlungen, legen Sie auf jeden Fall Einspruch ein! Der Sachverhalt wird dann nochmal überprüft. Im besten Fall nicht vom gleichen Prüfer, sondern von einem anderen oder der internen DRV-Stelle.

 

Liebe Grüße

Anne Koch

Tanja534
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
84 Mal angesehen

Hallo,

 

wir waren alle "begeistert". Wir mussten immer in Gruppen zum Gespräch antreten und

bekamen dann gesagt, was anders sein muss, falsch ist usw.

Meinem Kollegen hat er gesagt, er weiß genau, dass bei der ABC GmbH die Aushilfe

Herr X ist und will nun wissen, wieso da nix abgerechnet wird. Mein Kollege war erstmal

verwirrt und es stellte sich dann heraus, die besagte Aushilfe ist nicht dort, sondern bei

der XYZ GmbH.

Wir haben dann jeweils die Nachweise noch mal aus Ausdruck zusammengestellt, damit

er das gleich sieht, dass wir das nicht nur "glauben", sondern dass es wirklich so ist.

 

Kurz darauf kam dann vom Chef die Rückmeldung:

Die SV-Prüfung ist ohne Beanstandung durchgelaufen, der Prüfer wäre heute morgen

schon ganz früh hier gewesen (Ach?), das kurz mitgeteilt und gleich wieder verschwunden.

Offensichtlich ist dem anhand der Ausdrucke mit dem mehrfachen Hinweis, dass er die

DVDs von Datev hat und er dort alles einsehen kann, selbst klar geworden, dass er sich

völlig vergaloppiert hatte und hat dann fix den Rückzug angetreten.

Aus welchen Gründen auch immer es zu diesem Durcheinander und Missverständnissen

kam - geschenkt. Wir sind froh, dass der es zeitnah gemerkt hat, dass er sich geirrt hatte

und das nun beendet ist.

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letzte Antwort am 16.05.2022 11:56:42 von Tanja534
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