Hallo, ich hatte leider mit diesen Thema noch nichts zu tun, deshalb würde ich mich sehr um Hilfe freuen.
Ein Arbeitnehmer wurde jetzt rückwirkend zum 01.07.20 eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Die Lohnfortzahlung fand bis zum 15.07.20 statt, danach hat er bis heute Krankengeld erhalten.
Zu meinen Fragen:
1. Welches Austrittsdatum muss erfasst werden? Der 30.06.19 oder ein aktueller Zeitpunkt?
2. Wenn der Arbeitgeber das Geld der Lohnfortzahlung wieder haben möchte, wie/wo/was muss ich eingeben, damit eine Überzahlung ausgewiesen wird?
3. Welche SV-Meldungen müssen rückwirkend gesendet werden?
Schon mal vielen Dank!
1. Wenn ich das richtig verstehe, ist das Beschäftigungsverhältnis bis heute ungekündigt. Als Austrittsdatum müsste meinem Verständnis nach das Datum erfasst werden, zu dem gekündigt werden wird.
2. Nach meinem Verständnis war der AN über den LFZ-Zeitraum beschäftigt, somit hatte er Anspruch auf LFZ und wurde nicht überzahlt.
3. Nach Hinterlegung des Austrittsdatums (1.) erstellt das System die erforderlichen Meldungen automatisch. EEl und AAG wurden ja bestimmt generiert, also bleibt noch die 30er Meldung.