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Rückwirkende Abrechnung ab 08/2021

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letzte Antwort am 14.04.2022 07:28:00 von Katta3003
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Katta3003
Beginner
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Hallo an alle,

 

ich habe folgendes Problem:

 

ich soll eine rückwirkende Lohnabrechnung ab August 2021 erstellen, der Lohn ist monatlich aber nicht geflossen. Im Januar wurde dann ein Abschlag in Höhe von vier Monatsabrechnungen gezahlt. Bedeutet also, dass in 2021 kein Lohn zugeflossen ist, sondern erst in 2022 eine Teilzahlung erfolgt ist. Demnach dürfte ich also auch keine Lohnsteuer für 2021 einbehalten, oder?

Wenn ich den Lohn jetzt ab August 2021 einrichte und ab August Abrechnungen erstelle, würde mir LODAS doch ganz normal Lohnsteuer berechnen. Wie kann ich das umgehen?

Gibt es eventuell eine besondere Lohnart (ich habe leider keine gefunden)?

 

Ich habe schon überlegt, ob ich den Lohn eventuell auf z.B. März 2022 hochsetzen lasse und dann Nachberechnungen ab August 2021 erstelle. Dann dürfte das Programm mir doch eigentliche keine Lohnsteuer berechnen.

Ich bin mir aber leider nicht sicher, ob das wirklich so funktioniert...

 

Über den ein oder anderen Tipp wäre ich SEHR dankbar.

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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Da wäre ja nicht nur die LSt zu berücksichtigen, sondern vor allem die SV.

Meinem Verständnis nach müssten die Gehälter ab 08/2021 für jeden Zuordnungsmonat nachberechnet werden, Versteuerung und Verbeitragung ergeben sich dann automatisch.

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Katta3003
Beginner
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Nachricht 3 von 7
274 Mal angesehen

Mein Problem ist eher, dass ich doch keine Lohnsteuer einbehalten darf, da der Lohn in 2021 noch nicht zugeflossen ist ...

Von daher würde ich eigentlich eher keine Lohnsteuer einbehalten wollen, aber schon SV-Beiträge und das kriege ich m.E. nur hin, in dem ich Nachberechnungen für die Monate August bis Dezember erstelle.

 

Oder gibt es eine spezielle Lohnart? Es müsste dann ja eine Lohnart geben, die erst in 2022 den Lohn aus 2021 versteuert ...

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 7
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Nein, das funktioniert nur über eine Nachberechnung.

 

Ich bin mir nur nicht sicher, ob ein Hochsetzen das richtige Mittel ist. Dann können Sie m.E. keine Nachberechnungen auf die leeren Monate vornehmen (ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren).

 

Ich würde die Abrechnungen "leer" durchlaufen lassen. Dann können Sie auf jeden Fall eine Nachberechnung vornehmen. Sie dürfen dann aber die Personaldaten auch erst jetzt erfassen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Katta3003
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Nachricht 5 von 7
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Stimmt, das kann sein, dass ich dann keine Nachberechnungen mehr machen kann, da ich dem Programm ja quasi gesagt habe, dass es für diese Monate keine Abrechnungen gibt. Hört sich logisch an.

 

Danke für die Antwort, ich werde das mit der "leeren" Abrechnung dann wohl mal testen.

 

Schöne Ostern!

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J_B
Aufsteiger
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Hallo,

 

so sollte es klappen bzw. so würde ich es auch probieren.

 

Mandant ab 08/2021 anlegen (ohne Mitarbeiter) - Monate 08/2021 bis einschließlich 12/2021 "leer" abrechnen- in 01/2022 Mitarbeiter rückwirkend ab 08/2021 anlegen, abrechnen und dann passt es auch mit der Berechnung der Lohnsteuer.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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Katta3003
Beginner
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Nachricht 7 von 7
201 Mal angesehen

Das hört sich nach einem Guten Plan an, vielen Dank.

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letzte Antwort am 14.04.2022 07:28:00 von Katta3003
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