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Rückwirkende Änderung Krankenkasse

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letzte Antwort am 16.02.2023 09:41:24 von cro
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Guppy
Einsteiger
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Hallo,

 

ich bin noch Neuling und habe folgendes (Verständnis-)Probelm:

 

Zum 01.01.23 habe ich einen Systemwechsel von Lexware auf DATEV gemacht. 

Ein Mitarbeiter hat zum 01.12.22 die Krankenkasse gewechselt - leider habe ich die falsche IKK erwischt, wie sich jetzt herausgestellt hat.

In Lexware habe ich die KK im Dezember geändert und die SV-Meldungen wurden korrigiert. 

 

In DATEV müsste ich jetzt die "Differenzen der SV-Beiträge vom Vormonat" also die Restbeitragsschuld ändern. Ich befinde mich im Februar und habe (bereits zum 2. Mal !) den Monatsabschluss zurückgesetzt. Ich wollte die Differenzen eintragen, aber er bringt mir eine Fehlermeldung, dass der Monatsabschluss bereits schon einmal zurückgesetzt wurde und ich die Beitragsschätzungen nicht nochmal versenden kann. 

Also habe ich wieder in den Februar gewechselt und dort unter Stammdaten die Krankenkasse geändert mit Datum ab 01/23. Wenn ich auf Probeabrechnung gehe, sehe ich, dass die SV-Meldungen korrigiert werden.

 

In der Beitragsschätzung für Februar berücksichtigt er immer noch nicht die neue Krankenkasse bzw. storniert die Beiträge der alten Krankenkasse.

 

Und wie bekomme ich die Restbeitragsschuld vom Dezember jetzt rein?

 

Viele Grüße,

 

Bettina

Guppy
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Hat keiner einen Rat für mich 😥!

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cro
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@Guppy  schrieb:

Hallo,

 

ich bin noch Neuling und habe folgendes (Verständnis-)Probelm:

 

Zum 01.01.23 habe ich einen Systemwechsel von Lexware auf DATEV gemacht. 

....................................Also habe ich wieder in den Februar gewechselt und dort unter Stammdaten die Krankenkasse geändert mit Datum ab 01/23. Wenn ich auf Probeabrechnung gehe, sehe ich, dass die SV-Meldungen korrigiert werden.

 

In der Beitragsschätzung für Februar berücksichtigt er immer noch nicht die neue Krankenkasse bzw. storniert die Beiträge der alten Krankenkasse.

 

Und wie bekomme ich die Restbeitragsschuld vom Dezember jetzt rein?

 

Viele Grüße,

 

Bettina


In LuG haben Sie alles ab 1/23 richtig gemacht. Mit der Probeabrechnung in 2/23 können Sie noch  keine Auswirkungen in Mandantenauswertungen (inkl. Rückwirkung) darstellen. Dazu muss der AN voll abgerechnet sein (in diesem Fall dann beim Ausdruck den Haken -nur aktuelle Auswertungen- entfernen), bzw. der Monatsabschluss erfolgen. Beitragskorrekturen sind dann auch erledigt.

 

Dezember 22 geht nur im Vorprogramm. Viel Erfolg.

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Guppy
Einsteiger
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Danke, für die Antwort!

 

D.h. ich bekomme die Änderungen in den Beitragsnachweisen erst nach dem Monatswechsel Februar, also im März?

 

Und die Restbeitragsschuld muss ich manuell reinkriegen - das muss ich über SV-Net machen, oder?

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cro
Experte
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D.h. ich bekomme die Änderungen in den Beitragsnachweisen erst nach dem Monatswechsel Februar, also im März?


Schauen Sie mal nach dem Mon-Abschluss Februar, welche Auswertungen zur Verfügung stehen.

 


Und die Restbeitragsschuld muss ich manuell reinkriegen - das muss ich über SV-Net machen, oder?


Soweit Sie ins fremde Lohnprogramm 12/22 nicht mehr hineinkommen. Ja!

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letzte Antwort am 16.02.2023 09:41:24 von cro
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