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Rückwirkend - statt Minijob -> SV-pflichtig, Änderung Beitragsgruppenschlüssel

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letzte Antwort am 20.04.2016 08:50:18 von cro
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jca
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Hallo,

wir haben seit September 2014 einen Mandant, der seinen Angestellten seitdem hin und wieder (mehrere Beschäftigungszeiträume) als geringfügig Beschäftigten angestellt hat. Dieser übt auch das Amt des Bürgermeisters aus. Die Knappschaft hat nun geprüft und heraus gefunden, dass die Beschäftigung als Bürgermeister früher wohl Sozialversicherungspflichtig war, dann aber lt. Angestellten ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen (seit 2014!!!) auf Geringfügig umgestellt wurde. Dieser Angestellte hat jedoch auch noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, sodass der € 450-Job bei unserem Mandant der 2. Minijob ist. Nun muss ich alle Beschäftigungszeiträume wieder auf machen und die Beiträge, die der Knappschaft zugegangen sind, wieder zurückfordern und ihn SV-pflichtig abrechnen.

Ich habe probiert, auf der selben Personalnummer einfach den Beitragsgruppenschlüssel zu ändern - aber das geht wohl scheinbar nicht... Kann mir jemand weiter helfen, wie ich dies am Einfachsten hin bekomme?

Vorab besten Dank

Jule Conrad-Allard

cro
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Hallo Frau Conrad-Allard,

Sie müssen ebenso den Personengruppenschlüssel und den Arbeitnehmertyp ändern. Evtl. auch noch das Merkmal 2% Pauschalsteuer löschen. Dann noch die richtige Krankenkasse sowie Steuer-ID u. Steuerklasse, etc. erfassen.

Alle Eingaben ab 01/2015 schlüsseln. 2014 kann in den Lohnprogrammen nicht mehr verändert werden.

Gruß

C. Rohwäder

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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jca
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Hallo Herr Hecker,

vielen Dank für Ihren Beitrag! Grundsätzlich gebe ich Ihnen da vollkommen Recht! Das Problem ist, dass wir den Mandanten in 09/2014 übernommen haben - vorher gab es keinen Personalfragebogen/Arbeitsvertrag. Früher war er wohl kurzfristig beschäftigt, ab 06/2014 geringfügig. Der €-450-Job bei der Gemeinde läuft wohl schon seit 9 Jahren. Zwischenzeitlich wurde der BKN dann noch eine SV-pflichtige Hauptbeschäftigung gemeldet (die es ebenfalls schon so lange gibt...) und dann ist es wohl erst aufgefallen. Ich denke, dass es der AN einfach nicht wusste, dass das nicht geht und es deshalb auch nie angezeigt hat...

Jedenfalls komme ich nicht drumherum alles zu stornieren - der AG möchte auch möglichst wenig Ärger - auch für seinen Angestellten, da er froh ist, dass er ihn hat.

Herr Rohwäder - auch vielen Dank - dass ich 2014 nicht mehr korrigieren kann ist ganz sicher?! Die BKN sagte mir, dass sie auch Steuerberater hätte, die sogar in 2013 noch solche Sachverhalte storniert hätten...?!

Viele Grüße

Jule Conrad-Allard

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cro
Experte
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Hallo Frau Conrad-Allard,

Ist leider so. Datev Lohn geht maximal 1 Jahr zurück. Mit anderen Anbietern mag das anders sein.

Gruß

C. Rohwäder

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jca
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Hallo,

habe nun soweit alles ab 01/2015 korrigiert. Nun muss ich ja auch "Mehrfachbeschäftigung" erfassen und laufendes Entgelt aus anderen Beschäftigungsverhältnissen. Damit ist das aktuelle Entgelt aus der anderen SV-pflichtigen Beschäftigung gemeint, oder?

Muss ich sonst noch was beachten?!

Gruß

Jule Conrad-Allard

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cro
Experte
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Moin Frau Conrad-Allard,

sieht gut aus. BBG-Überschreitung (mit AN und/oder KrKasse) noch klären und abrechnen.

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 20.04.2016 08:50:18 von cro
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