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Rückmeldung elektronische Lohnsteuerkarte (Lodas)

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letzte Antwort am 04.09.2018 20:57:43 von wielgoß
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linda13
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo,

folgendes Problem:

Der Mitarbeiter ist seit 01.02.2014 bei uns angestellt, wir sind als Hauptarbeitgeber hinterlegt. Steuerklasse 1

Nun habe ich eine Rückmeldung erhalten, dass der Mitarbeiter seit 01/2018 in Steuerklasse 6 sei, dies ist aber nicht korrekt.

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt seien wir dort seit 13.04.2015 als Nebenarbeitgeber beim Finanzamt hinterlegt. Die betreffende Sachbearbeiterin meinte ich soll ihn zum 01.01.2018 abmelden und später wieder anmelden.

Hatte jemand vielleicht schon mal solch ein Problem?

In Lodas sind wir als Hauptarbeitgeber hinterlegt. Sobald ich den Mitarbeiter rückwirkend abrechne korrigiert er mir ja alle Abrechnungen bzw. storniert diese.

Liebe Grüße

L. Cavallini

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kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Hallo Frau Cavallini,

Ist dieser Mitarbeiter bei Ihnen denn sozialversicherungspflichtig angestellt oder als Minijobber?

Ich hatte einmal den Fall, dass für einen langjährigen Vollzeitmitarbeiter Steuerklasse 6 eingespielt wurde. Er hatte einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber angenommen und dieser hatte beim FA Haupt-Arbeitgeber mit Stkl. 1 gemeldet. Ich bat den Arbeitnehmer dies beim anderen AG zu klären. Letztendlich habe ich es dann selber geklärt, die betreffende Buchhaltung hat es geändert und das FA hat die Daten richtig eingespielt, auf beiden Seiten.

Ich würde, wenn Sie berechtigterweise Stkl. 1 haben, das hat bisher immer geklappt, die Daten in Lodas im entsprechenden Abrechnungmonat wieder eingeben und ein bisschen „Steuerklassen-Ping-Pong“ spielen.

Viele Grüße

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linda13
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Frau Kretzschmar,

ja genau ist ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter. Er hat auch nirgendwo einen neuen Job/Nebenjob ect. angenommen. Und ist seit 2014 durchgehend bei uns beschäftigt.

Liebe Grüße

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kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Also wenn er sonst keinen Nebenjob hat, ist die Sache etwas dubios.

Warum sollten sie beim Finanzamt seit 2015 als Nebenarbeitgeber hinterlegt sein. Und warum kommt erst jetzt die Steuerklasse 6 hoch?

Wie gesagt, würde ich im Bearbeitungsmonat 01/18 wieder Steuerklasse 1/ Haupt-AG hinterlegen und ganz normal abrechnen. Wenn es dem Finanzamt nicht passt, werden die sich schon melden.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn es dem Finanzamt nicht passt, werden die sich schon melden.

Das kriegt das Finanzamt aber laufend gar nicht mit und fällt ggf. erst im Rahmen der nächsten LSt-Prüfung auf. Und das könnte dann teuer werden, wenn das Finanzamt dies nachfordert.

Hier sollte mit dem Finanzamt geklärt werden (ggf. durch den Mitarbeiter, da man als Arbeitgeber hierzu keine Auskünfte bekommt), warum eine Nebenarbeitgeber-Eigenschaft vorliegt bzw. welcher andere Arbeitgeber hier eine Hauptbeschäftigung angemeldet haben soll.

Wenn es keine andere Anmeldung gibt, würde ich mir vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lassen, dass die Tätigkeit durchgängig die Hauptbeschäftigung ist und nach Steuerklasse I abgerechnet werden soll.

Mit der Info kann dann die Nebenbeschäftigung zum 01.01.2018 abgemeldet und als Hauptbeschäftigung zum 02.01.2018 wieder angemeldet werden. Dann sollten die korrekten ELStAM-Daten wieder zurückgemeldet werden.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Cavallini,

fordern Sie den Mitarbeiter mal auf, sich beim Finanzamt zu erkundigen, ob dort seine Meldedaten korrekt sind.

Ich hatte neulich zwei Fälle in denen das Finanzamt bei langjährig Beschäftigten die Steuerklasse 6 vergeben hat, da keine gültigen Meldedaten vorlagen (aus Sicht des Finanzamtes ok, aber die Gemeinde hatte korrekte Meldedaten übermittelt).

Das scheint in letzter Zeit wohl häufiger vorzukommen.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 04.09.2018 20:57:43 von wielgoß
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