Hallo,
unser Mitarbeiter hatte vom 01.06.2022 bis 31.05.2023 eine befristete volle Erwerbsminderungsrente.
Vorher war er im Krankengeldbezug. Das Arbeitsverhältnis ruhte.
Die Verlängerung der Rente ist abgelehnt worden, der Widerspruch läuft. Ab dem 01.06.2023 liegt wieder eine AU vor.
Die Krankenkasse teilt uns mit, dass der Mitarbeiter wg. Überschreigung der 12-Monats-Frist wieder für 6 Wochen in der Entgeltfortzahlung durch uns ist. Ist das richtig so?
Welche DEÜV-Meldung muss ich erfassen?
Gruß
Petra
Das würde ich erstmal bezweifeln.
Für einen erneuten Beginn der Lohnfortzahlung muss der Beschäftigte doch erstmal wieder arbeitsfähig sein bzw. gearbeitet haben.
Wenn jemand mit Ende der Erwerbsminderungsminderungsrente und Aufnahme der Beschäftigung direkt (weiterhin) arbeitsunfähig ist, hätte ich da meine Zweifel. Und im Zweifel ist der Beschäftigte in der Darlegungs- und Beweislast.
Hallo Community,
kann hierzu noch jemand aus der Praxis unterstützen?
Hallo,
ich habe die Krankenkasse gebeten, mir die gesetzliche Grundlage für deren Auffassung zu nennen,
damit wir das nachvollziehen können.
Heute wurde mir mitgeteilt, dass wir doch keine Lohnfortzahlung leisten müssen und stattdessen Krankengeld gezahlt wird.
Viele Grüße
Petra