Eine Frage an die SV-Experten:
In einem U1 Fall begehrt die Krankenkasse berechtigterweise eine Korrektur ab 01/2019. Wir bekamen den Tip, dass bei der Krankenkasse evtl. ein Antrag auf Verzicht der Rückabwicklung (als Versuch) gestellt werden könne.
Spontan kann ich zu dieser Thematik leider nichts finden. Natürlich ist mir bekannt, dass der STb sv-rechtlich nicht vertreten darf, aber darum geht es gerade nicht.
Hat vielleicht hier in unserem Forum jemand Kenntnis über einen solchen Antrag und über die Verfahrensweise?
Vielen Dank allen vorab!!!
Hat niemand eine Idee oder einen Sachverhalt auf diese Weise verfolgt?
Oder habe ich mich unverständlich ausgedrückt?
Hallo,
über ein solches Verfahren haben wir leider keine Kenntnisse.
Kann evtl. doch jemand aus der Community weiterhelfen?