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Rückübertragung temporäre Auswertungen

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letzte Antwort am 14.02.2017 13:19:20 von Laura_Klaus
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kuhnbv
Beginner
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Hallo,

Abrechnung 1/17 ist erledigt. Wir benötigen aber noch die Auswertung 88. Weiß jemand, ob diese noch rückwirkend angefordert werden kann? Wir haben das über die temporäre Auswertungssteuerung gemacht.

Danke.

Gruß

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
196 Mal angesehen

Hallo,

ja, die Auswertung 88 kann auch nach der Abrechnung Januar angefordert werden.
Erfassen Sie unter Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant folgende Zeile:

88 - Buchungsbeleg ASCII-Import Standard - Rückübertragung aus RZ - AB - *leer* - *leer* - 01/2017 - 01/2017

Senden Sie anschließend über den Menüpunkt Mandant | Daten senden nur die Auswertungsabrufe (temp. Auswertungssteuerung) an das Rechenzentrum. Nach erfolgter Verarbeitung, kann die Auswertung dann im Programm Auswertungen exportiert werden. Im  Dok. 1020768 finden Sie weitere Informationen zum Export.

Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 14.02.2017 13:19:20 von Laura_Klaus
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