Hallo!
Ich versuche Quarantäne und KUG (in einem Monat) abzurechnen. Ich bin jetzt stutzig geworden. Wann nehme ich die Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Quarantäne und wann nehme ich die Fehlzeit Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne? Ich bin schon total durcheinander.
Kann mir jemand sagen, wie ich wann was in welcher Reihenfolge abrechnen muss? Zuerst diese Berechnung wegen der Quarantäne? Dann die Abrechnung von KUG dazu? Und dann die Hochrechnung auf das vorherige Netto(AG will Aufstocken auf bisherigen Nettobetrag)?
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten.
Zum Sachverhalt der Fehlzeiten:
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung wegen Quarantäne des Corona-Virus .
Guten Morgen!
Ich habe im Abrechnungsmonat April eine angeordnete Quarantäne (Kontaktperson) auf März zurückgerechnet. Hierzu habe ich lt. Dok 1008852 das Ausfallkennzeichen QA verwendet um das Gehalt zu kürzen und mit LA 3600 den Netto-Ausfall und LA 5600 das Brutto zur Berechnung der SV-Beiträge erfasst. (Der Verdienstausfall soll von der zuständigen Behörde erstattet werden.)
Jetzt gibt es zur Abrechnung eine Auswertung "Beitragsberechnung für Erstattungsanträge nach § 56 IfSG.
Das ist aber komplett mit 0,00 Euro in allen Bereichen ausgefüllt.
Können Sie mir beantworten wo mein Fehler liegt?
Vielen Dank und viele Grüße
Susanne Jung
Hallo Frau Jung,
hierbei handelt es sich leider um einen Fehler.
Informationen dazu finden Sie auch in meinem hervorgehobenen Beitrag.
Thx 🙂