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Quarantäne welche Fehlzeit nehme ich wann

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letzte Antwort am 10.12.2020 10:46:15 von Larissa1
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Kurt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
3751 Mal angesehen

Hallo!


Ich versuche Quarantäne und KUG (in einem Monat) abzurechnen. Ich bin jetzt stutzig geworden. Wann nehme ich die Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Quarantäne und wann nehme ich die Fehlzeit  Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne? Ich bin schon total durcheinander. 

Kann mir jemand sagen, wie ich wann was in welcher Reihenfolge abrechnen muss? Zuerst diese Berechnung wegen der Quarantäne? Dann die Abrechnung von KUG dazu? Und dann die Hochrechnung auf das vorherige Netto(AG will Aufstocken auf bisherigen Nettobetrag)?

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
3617 Mal angesehen

Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten. 

 

Zum Sachverhalt der Fehlzeiten:

  • Entschädigungszahlung wegen Quarantäne wird in der Regel verwendet, wenn Quarantäne wegen des Corona-Verdachts von Amtswegen angeordnet wurde. Die Entschädigungszahlung wird zunächst vom Arbeitgeber geleistet und kann dann von der Entschädigungsbehörde erstattet werden.
  • Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne bei dieser Fehlzeit übernimmt der Arbeitgeber die Entgeltzahlung, ohne Erstattung durch die Entschädigungsbehörde.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung wegen Quarantäne des Corona-Virus .

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
susannejung
Beginner
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Nachricht 3 von 5
3579 Mal angesehen

Guten Morgen!

 

Ich habe im Abrechnungsmonat April eine angeordnete Quarantäne (Kontaktperson) auf März zurückgerechnet. Hierzu habe ich lt. Dok 1008852 das Ausfallkennzeichen QA verwendet um das Gehalt zu kürzen und mit LA 3600 den Netto-Ausfall und LA 5600 das Brutto zur Berechnung der SV-Beiträge erfasst. (Der Verdienstausfall soll von der zuständigen Behörde erstattet werden.)

Jetzt gibt es zur Abrechnung eine Auswertung "Beitragsberechnung für Erstattungsanträge nach § 56 IfSG.

Das ist aber komplett mit 0,00 Euro in allen Bereichen ausgefüllt. 

Können Sie mir beantworten wo mein Fehler  liegt?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Susanne Jung

S.Jung
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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
3512 Mal angesehen

Hallo Frau Jung,

 

hierbei handelt es sich leider um einen Fehler.

Informationen dazu finden Sie auch in meinem hervorgehobenen Beitrag.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
Larissa1
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
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Thx 🙂

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letzte Antwort am 10.12.2020 10:46:15 von Larissa1
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