Hallo! Ich brauche nochmal Hilfe bei einer Abrechnung. Und zwar haben wir einen Mitarbeiter in Quarantäne. Soweit so gut die Berechnung der Erstattung ist ja von der Datev in den Dokumenten beschrieben und haben wir auch so gemacht. Allerdings haben wir jetzt eine Differenz auf der Lohnabrechnung in Höhe der gekürzten Kammerbeiträge, da ja das Gehalt gekürzt wurde. Ich rechne ja die Netto-Verdienst-Differenzen aus zwischen der "normalen" Abrechnung und der Abrechnung mit Quarantäne. Reche ich da auch den Kammerbeitrag mit ein?
Hallo,
diese rechtliche Frage können wir nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an das Gesundheitsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG