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Quarantäne in Verbindung mit Kammerbeitrag

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letzte Antwort am 26.11.2020 07:43:15 von Kristin_Frohmeyer
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Kurt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
131 Mal angesehen

Hallo! Ich brauche nochmal Hilfe bei einer Abrechnung. Und zwar haben wir einen Mitarbeiter in Quarantäne. Soweit so gut die Berechnung der Erstattung ist ja von der Datev in den Dokumenten beschrieben und haben wir auch so gemacht. Allerdings haben wir jetzt eine Differenz auf der Lohnabrechnung in Höhe der gekürzten Kammerbeiträge, da ja das Gehalt gekürzt wurde. Ich rechne ja die Netto-Verdienst-Differenzen aus zwischen der "normalen" Abrechnung und der Abrechnung mit Quarantäne. Reche ich da auch den Kammerbeitrag mit ein?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
89 Mal angesehen

Hallo,


diese rechtliche Frage können wir nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an das Gesundheitsamt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.11.2020 07:43:15 von Kristin_Frohmeyer
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