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Quarantäne abrechnen

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letzte Antwort am 04.06.2020 13:48:28 von coester
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E_Klink
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Hallo,

 

 unser Betrieb wurde vom 27.04.2020 - 07.05.2020 wegen Quarantäne geschlossen.

Ich habe für den Monat April dann vom 27.04.-30.04.2020 Quarantäne abgerechnet.

Jetzt muss ich für Monat Mai den Zeitraum vom 01.05- 07.05.2020 berechnen.

In der Probeabrechnung habe ich jetzt aber festgestellt das für den Vormonat April

eine Nachberechnung für die bereits gezahlte Nettoleistung (Kto.481) erstellt wird.

Wie bekomme ich das Problem gelöst?

coester
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Hallo,

 

dass Problem hatte ich auch.

 

Erfassen Sie als Unterbrechung zwei Zeiträume (27.04. bis 30.04.2020 und 01.05.2020 bis 07.05.2020).

 

Das sollte das Problem lösen.

 

Gruß

 

E_Klink
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Hallo,

 

habe es gerade ausprobiert.

Bei den Stundenlohnempfänger hat es funktioniert,aber beim Gehaltsempfänger wurde jetzt eine Nachberechnung aufs Gehalt berechnet.

Wo ist jetzt hier das Problem.

 

Gruss

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coester
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Das wüsste ich jetzt auch gerne, wo das Problem liegt...

Ich hatte nur Gehaltsempfänger und da hat es funktioniert.

 

Und die 481-Nachberechnung erfolgte jetzt im Mai ?

 

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E_Klink
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Er hat die Nachberechnung April auf das Gehalt (LA 101) gemacht.

 

Muss man denn bei den Festbezügen etwas ändern ?

 

Gruss

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coester
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Da wird wahrscheinlich das Problem liegen.

 

Die STAMMlohnart 101 ist als Stundenlohn geschlüsselt und Sie rechnen darüber Festbezüge ab.

 

Ändern Sie mal dann bei dem betreffenden Mitarbeiter unter

 

Personaldaten -> Beschäftigung -> Tätigkeit bei den Angaben zur Beschäftigung die Entlohnungsform

auf "Gehalt".

Aber darauf achten = Der eingestellte Monat muss April sein. Wechseln Sie dann auf Mai und kontrollieren, ob da dann auch "Gehalt" steht, ansonsten ändern.

 

Danach nochmal eine Probeabrechnung anstoßen...

 

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E_Klink
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Bei mir ist die LA 101 Gehalt und die LA 120 Stundenlohn

 

Das steht auch so auf der Abrechnung.

 

Bei den Einstellungen der Festbezüge gibt es eine Rubrik "Kürzungen". Muss da vielleicht etwas geändert werden

 

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coester
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Entscheidend ist aber nicht, welche Nummer die Lohnart hat, oder wie diese betextet ist 😉

sondern die Stammlohnart, auf der diese aufbaut.

 

Ihre Lohnart ist die 101, aber was ist in den Stammdaten unter dieser Lohnart als Stammlohnart geschlüsselt?

 

Zu den Kürzungen: Vergleichen Sie mal diese Einstellung bei Ihren Lohnarten 101 und 120,

Eventuell liegt es auch daran.

 

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E_Klink
Beginner
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Die Stammlohnart ist als Gehalt hinterlegt.

 

Bei der Einstellung Festbezügen gibt es eine Rubrik: Kürzungen. Was muss denn da gehakt sein

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coester
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"Kürzung" finde ich jetzt nur im Bereich der Kurzarbeit... Ist aber für Ihren Fall nicht relevant.

 

Ich bin jetzt aber auch mit meinem Latein am Ende...

 

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sie stellen eine Serviceanfrage an DATEV

2. Sie "buchen" das gekürzte Entgelt über die Bewegungsdaten ein

 

Die zweite Methode ist nicht ganz sauber und bevor sich wieder einer über meine Bearbeitungsmethoden beschwert: Ihr braucht es ja nicht so zu machen !

 

Nett wäre es von Ihnen, wenn Sie hier mitteilen könnten, wie Sie sich entschieden haben und - wenn für 1. -

die Lösung hier veröffentlichen.

 

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E_Klink
Beginner
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Also es gibt aktuell immer noch keine Lösung.

 

Bei Datev habe ich noch keine Antwort bekommen.

 

Ich habe die Variante mit der Eingabe des Gehalts über Standarderfassung gemacht, wieder mit

dem Ergebnis das eine Nachberechnung des Gehalts auf 04/2020 erstellt wurde.

 

Weiß jetzt nicht was ich machen soll, müsste die Abrechnung heute ins RZ senden.

 

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coester
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Das ist natürlich frustrierend, dass Sie noch keine Rückmeldung erhalten haben bisher...

 

Wenn Sie den Lohn heute verschicken müssen, würde ich die "nachberechneten" 481 Nettozahlungen, die ja dann wahrscheinlich als Nachberechnung auf der Lohnabrechnung Mai erscheinen, über die Bewegungsdaten wieder abziehen.

Sieht zwar nicht "schön" aus, aber eine andere Lösung fällt mir nicht ein...

 

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E_Klink
Beginner
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Die Nachberechnung für 04/2020 ist :

 

661,07 €  Gehalt - 235,42 €  Abzüge = 425,65 € Nachzahlung

 

Soll ich diesen Betrag in 04/2020 abziehen ?

 

 

 

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coester
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Das verstehe ich jetzt nicht:

 

Die ursprüngliche Frage war doch die Nachberechnung des bereits gezahlten 481-Entgelts und genau dieses hätte ich dann, weil bereits gezahlt, im Brutto der Mai-Abrechnung abgezogen.

 

Sie führen jetzt ein Brutto auf, von dem gesetzliche Abzüge abgezogen werden.

 

Kann es dann nicht sein, dass aufgrund von ursprünglich fehlerhaften Schlüsselungen im April 2020

LODAS korrekterweise den April Lohn berichtigt und dem Arbeitnehmer dann die 425,65 noch zustehen?

Dieser Betrag müsste dann auch auf der Lohnabrechnung Mai als Netto-Bezug als "Nachzahlung"

auftauchen.

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letzte Antwort am 04.06.2020 13:48:28 von coester
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