LODAS; Wer hat Erfahrung mit Abrechung von Provisionen als Einmalbezug (Abrechnung Quartalsumsatzprovision III/18 im Feb 2019) mit der Stammlohnart 877 = Sonstiger Bezug mit Umlagepflicht. Was ist außer dem Faktoschlüssel (Änderung auf 10 Festbetrag) noch zu ändern? Ist die Vorbelegung Pfändbarkeit richtig?
Bisher habe ich bei Steuer/SV/UV => Entgeltersatzleistung (EEL) das Häkchen gesetzt aber bei Erstattungsfähigkeit AAG bin ich unsicher, da keine verbindliche Aussage der Krankenkassen ob erstatttet wird oder nicht vorliegt. Wie soll das auch gehen bei Einmalbezug?
Das Dokument 5303354 gibt leider nichts her.
Hallo,
wir können an dieser Stelle keine rechtlichen Auskünfte geben. Dafür wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Institutionen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG