Hallo!
Eine Mitarbeiterin befindet sich in Elternzeit. Sie war als Maklerin tätig.
Sie hatte einen Kaufvertrag vor ihrem Mutterschutz abgeschlossen. Wegen fehlender Genehmigungen hat sich das ganze allerdings lange hingezogen und die Genehmigung konnte erst im Mai erstellt werden und somit wurde der Vertrag erst jetzt rechtskräftig.
Die Mitarbeiterin soll nun noch die Provision gezahlt bekommen.
Ich stelle mir die Frage, ob ich die Provision (laufender Bezug, da sie jeden Monat Provisionen erhalten hat), jetzt einfach im aktuellen Monat auszahlen kann. Da sie ja in Elternzeit ist, würde die Summe ja steuer und sv frei sein.
Oder muss ich die Summe im alten Jahr (Monat des Abschlusses, also vor Mutterschutz) erfassen?
Ich habe schon viel im Lexikon geschaut, aber keine korrekte Antwort gefunden.
Hat jemand so einen Fall schon gehabt?
P.S. Noch ein Zusatz:
Sollte ich diese Summe in das alte Jahr verbuchen, könnte es sein, dass das Elterngeld geändert werden muss.
Oh das finde ich sehr schwierig, nur ein paar Ansätze dazu: Ich denke SV rechtlich könnte es in die Vergangenheit zählen, zum Entstehungszeitpunkt als die MA die Leistung erbracht hat. Das sich auf Nebenschauplätzen eine Zahlungsverzögerung ergibt sehe ich nicht als relevant an, entstanden ist es ja durch Leistung im Monat xy. Da würde ich mir schriftlich was von der Krankenkasse zu geben lassen bei diesem Sonderfall.