Hallo,
beim Erstellen von Probeabrechnungen erfolgt der Hinweis, dass diese protokolliert werden. Wer kann diese Probeabrechnungen sehen? Kann ein SV- oder Lohnsteuerprüfer diese mit den normalen Prüfunterlagen sehen?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich nehme an, Sie meinen folgende Meldung
In der RZ-Kommunikation werden nicht die eigentlichen Abrechnungsdaten protokolliert sondern nur der Sendevorgang. Dies ist letztlich notwendig, damit man bei technischen Problemen prüfen kann, an welcher Stelle es hakt. Diese Protokolldaten werden -insbesondere wenn keine technischen Fehler auftauchen- relativ bald wieder gelöscht (je nach Einstellung in der RZ-Kommunikation).
SV- bzw. LSt-Prüfer haben hierauf eigentlich keinen Zugriff. Dies dürfte auch wenig helfen, da man über diese Protokollierung auf den Inhalt der Probeabrechnungen nicht zugreifen kann. Man sieht letztlich nur, dass eine Probeabrechnung erstellt wurde.