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Probearbeiten

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letzte Antwort am 23.01.2022 14:11:27 von Uwe_Lutz
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 2
798 Mal angesehen

Liebe Community,

 

weiß jemand von Euch, wie man einen Mitarbeiter, der nur zum Probearbeiten kommt im Lohn und Gehalt anlegt?

 

Der "neue Mitarbeiter" wird für das Probearbeiten bezahlt.

 

Ich arbeite mit Datev Lohn und Gehalt.

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
789 Mal angesehen

Moin,

 

eine bezahlte "Probearbeit" ist nach meiner Kenntnis ein befristeter Arbeitsvertrag, der entsprechend schriftlich abgeschlossen werden muss und daher "ganz normal" als befristete Beschäftigung abgewickelt wird.

 

Zu unterscheiden ist das vergütungspflichtige Probearbeitsverhältnis vom vergütungsfreien Einfühlungsverhältnis, siehe hierzu Ausführung z.B. des LAG Rheinland-Pfalz 7-Sa-170/15 (zu finden in LEXinform unter Dokument 4029656).

 

Es ist aber zu empfehlen, auch das Einfühlungsverhältnis schriftlich zu vereinbaren, damit nicht der Mitarbeiter sagt, dass dies eine normale Einstellung war. Das Gegenteil müsste sonst vom Arbeitgeber nachgewiesen werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 23.01.2022 14:11:27 von Uwe_Lutz
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