Hallo zusammen,
wir haben nur erstmals den Fall, dass einige MA nach dem 4. Bezugsmonat von KuG, einen Arbeitsausfall von mehr als 50 % haben.
Wir kann ich anhand der Probeabrechnung feststellen, ob bei den betreffenden MA auch der erhöhte Leistungssatz von 70/77 % abgerechnet wird?
Die Auswertung 100 (Antrag auf Gewährung von KuG) kann ja nicht als Bestandteil der Probeabrechnung geschlüsselt werden, oder? Hier geht ja aus der Spalte 6 der Leistungssatz und der Bezugsmonat hervor.
Vielleicht gibt es ja auch einen anderen Ansatz. Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe
VG Vera Tesche
Moin,
das sehen Sie auch auf der Auswertung 102, die Bestandteil der Probeabrechnung ist (unter Mandantenauswertungen).
Viele Grüße
Uwe Lutz