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Privatinsolvenz mit Nebenbeschäftigung

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letzte Antwort am 24.11.2022 15:44:02 von TZi
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marling
Beginner
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Nachricht 1 von 8
175 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich arbeite mit Lohn und Gehalt. Ein Mitarbeiter hat Privatinsolvenz angemeldet, es ist alles richtig hinterlegt. Mein Problem ist, dass er eine Nebenbeschäftigung hat und dort die Abrechnung erst zum 15. des Folgemonats bekommt.

 

Ich kann also seinen Nebenverdienst (schwankend, da Stundenlohnabrechnung) nur nach dem Monatsabschluss eintragen und dieser wird daher erst im Folgemonat berücksichtigt.  Es gab deswegen schon Ärger mit dem Insolvenzverwalter, weil die monatliche Berechnung schlichtweg nicht stimmt. 

 

Ich habe bis jetzt nicht rausgefunden, ob es eine Möglichkeit gibt, den Nebenverdienst dem tatsächlichen Monat zuzuordnen (als Nachberechnung z.B.) und wollte fragen, ob jemand mir einen Tipp geben kann? 

 

Ich hoffe, ich konnte mein Problem verständlich darstellen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

D. Strochal

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
163 Mal angesehen

@marling  schrieb:

 

Es gab deswegen schon Ärger mit dem Insolvenzverwalter, weil die monatliche Berechnung schlichtweg nicht stimmt. 

 

 


Fragen Sie doch mal den Insolvenzverwalter, wie Sie denn zur Abrechnung den richtigen Betrag berücksichtigen sollen, wenn die andere Abrechnung erst am 15. des Folgemonats vorliegt. Oder schlagen Sie ihm vor, dass Sie den Betrag jeweils in dem Monat berücksichtigen, wenn die Abrechnung des anderen Arbeitgebers vorliegt (also letztlich um einen Monat versetzt) und fragen Sie ihn, ob das auch in Ordnung wäre. 

marling
Beginner
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Nachricht 3 von 8
156 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Lutz,

 

vielen dank für Ihre Antwort. Ich habe schon gefragt. Der Insolvenzverwalter ist damit nicht einverstanden,  "alle" anderen würden das auch korrekt berechnen. Akzeptieren würde er als Notlösung eine Nachberechnung. 

 

Viele Grüße

D. Strochal

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
139 Mal angesehen

@marling  schrieb:

Guten Morgen Herr Lutz,

 

vielen dank für Ihre Antwort. Ich habe schon gefragt. Der Insolvenzverwalter ist damit nicht einverstanden,  "alle" anderen würden das auch korrekt berechnen. Akzeptieren würde er als Notlösung eine Nachberechnung. 

 

Viele Grüße

D. Strochal


Also wissen alle anderen schon vorher, was beim anderen Arbeitgeber im Folgemonat abgerechnet wird? 🙄

 

Jaja, die Insolvenzverwalter...

marling
Beginner
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Nachricht 5 von 8
113 Mal angesehen

genau so.. alle anderen sind Propheten 🙂

TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
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Ja, unsere Glaskugeln sind auch immer getrübt 😞

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marling
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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😁

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TZi
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
84 Mal angesehen

Wir hatten den gleichen Fall.

 

Die Entgeltabrechnung der Nebenbeschäftigung erfolgte, wie bei uns, zum Monatsende. Die Daten haben wir erst nach unserer eigenen Abrechnung erhalten. Wir haben das "Neben"-Entgelt folglich immer erst im Folgemonat berücksichtigt.

 

Wir hatten den Insolvenzverwalter darüber schriftlich infomiert und er hat nicht widersprochen. Scheint also keine unübliche Praxis zu sein.

 

Die Abweichungen waren bei uns allerdings nicht sehr groß. Ob nun ein paar Euro mehr oder weniger einen Monat früher oder später fließen, sollte kaum eine Rolle spielen.

 

Gruß Der Timo

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letzte Antwort am 24.11.2022 15:44:02 von TZi
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