Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab folgenden Fall:
Ein Arbeitnehmer ist gesetzlich pflegeversichert.
Nun legt er dem Arbeitgeber eine Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung (LKH Landeskrankenhilfe) vor.
Diese bescheinigt einen monatlichen Beitrag (Vorsorgeaufwand), der im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden soll.
Wie ist es möglich diese Beitrag in Lohn und Gehalt zu berücksichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
Claas Teske
Hallo,
soweit ich Sie richtig verstehe, bedeutet dies, dass Sie einen Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt beantragen können. In der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5208007 Punkt. 10. (Pflege-Pauschbetrag) wird das näher erläutert.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
es geht nicht um den Pflegepauschbetrag, sondern um den Beitrag zur einer privaten Pflegeversicherung wobei der Arbeitnehmer auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist.
Die Bescheinigung ist von der privaten Pflegeversicherung und ist zur Vorlage beim Arbeitgeber, damit dieser den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung zahlt. Leider kann ich das Dokument nicht öffnen, wenn möglich posten Sie doch bitte hier den Punkt 10.
Hallo,
einfach die Dok-Nr. in der DATEV-Suche (in jedem Programm rechts oben) eingeben, dann öffnet es sich auch.
Da der AN gesetzlich versichert ist, ist diese Bescheinigung gegenstandslos. Die privaten Versicherungen schicken das immer standardmäßig raus, da sie ja nicht wissen können, wie der Kunde beruflich gestellt ist.
Wenn der AG freiwillig bereit ist diesen Betrag zu übernehmen, dürfte er das allerdings nur mit einem Bruttobezug.
Gruß
C. Rohwäder