Hallo zusammen,
ich habe in den Rückmeldedaten zur privaten PKV auch bei einem Azubi und einem Versorgungsempfänger eingespielt bekommen. Ich habe nach der Probeabrechnung gesehen, dass sich nicht ändert.
Darf ich die Angaben trotzdem löschen?
ich habe zum Abgleich auch in Papierform von den Mitarbeitern die Beitragsnachweise zum 01.01.26 angefordert.
Wie sieht es aus mit falsch eingespielten Beiträgen? Dürfen wir diese korrigieren ist das erlaubt?
Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Hallo,
die PKV- und PPV-Unternehmen melden die Beiträge ihrer Versicherten elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern, das daraus die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bildet. Die Werte für das Lohnabrechnungsprogramm werden per Rückmeldung bereitgestellt.
In DATEV Lohn und Gehalt werden die Felder "monatlicher Gesamtbeitrag" und "monatlicher Beitragsanteil" automatisch übernommen. Diese finden Sie auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | private Versicherung.
Wenn für 2026 keine Werte in DATEV Lohn und Gehalt erfasst sind, werden die Beiträge aus der Rückmeldung übernommen. Sind für 2026 manuell Beiträge erfasst, werden diese mit den zurückgemeldeten Werten überschrieben.
Die in den ELStAM zurückgemeldeten Beitragshöhen sind verpflichtend. Abweichungen auf Verlangen des Arbeitnehmers sind unzulässig. Korrekturen erfolgen ausschließlich durch das Versicherungsunternehmen über eine erneute Datenübermittlung. Eine manuelle Löschung oder Änderung der bereitgestellten Daten empfehlen wir daher nicht.
Weitere Informationen zum elektronischen Datenaustausch für private Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie im Hilfe-Dokument "Elektronischer Datenaustausch für private Kranken- und Pflegeversicherung ab 2026".