Guten Morgen liebe Community,
ich habe eine Frage zum generellen Umgang mit Werkstudenten, die privat familienversichert sind. In den meisten Fachlektüren wird geschrieben, dass "wer das Werkstudentenprivileg in der Sozialversicherung nutzen will, um dauerhaft mehr als geringfügig zu arbeiten, muss sich meistens schon vor dem 25. Lebensjahr selbst versichern".
Ist es nun die Aufgabe des Arbeitgebers, zu prüfen, ob der Werkstudent weiterhin privat Familienversichert bleibt? Wie geht ihr mit diesen Fällen um?
Ich hab damit nur als lohnabrechnende Kanzlei zu tun, da ist mir das (relativ) egal. Als AG würde ich es wahrscheinlich machen wie bei "normalen" (PGRS 101) Privatversicherten auch und jeweils zum Jahreswechsel die Bescheinigung anfordern.
Wobei es bei Werkstudenten egal ist, ob sie familien- oder selbst, gesetzlich oder privat versichert sind, die sind ja so oder so BGRS 0100. Das läuft also komplett am AG vorbei.
Ich weise den Werkstudenten immer darauf hin, dass er sich ab Betrag X (hab die Grenze grad nicht im Kopf) selbst krankenversichern muss und er dann nicht in der Familienversicherung bleiben kann.
Dann sag ich ihm noch, dass es dafür bei den Krankenkassen einen studentischen Tarif gibt, irgendwas um die €120,- pro Monat und dass er sich darum selber kümmern muss.
Diese lass ich mir dann auch geben um die RV dahin abzuführen - ist wahrscheinlich prinzipiell egal, aber ich bin hier ein Monk. 😅
Solche Sachen kommen sonst immer zeitverzögert zu einem zurück - irgendwann ruft er deswegen an, auch wenn du eigentlich nichts damit zu tun hast 😂