Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur Sofortmeldung:
Müssen die Sofortmeldungen an Mandant und Mitarbeiter für den Fall einer Kontrolle zur Verfügung gestellt werden oder können die Daten vom Zoll elektronisch vor Ort abgerufen werden?
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn ich das "Handbuch" dazu recht in Erinnerung habe, muss die kontrollierte Person ein amtliches Dokument vorweisen (zB BPA). Damit prüft der Zoll elektronisch ab, ob eine Meldung vorliegt. Der Papierausdruck ist sicher nicht falsch (also wenn man den mit hat), aber verbindlich ist wohl nur die elektronische Abfrage.
Deshalb, so meine ich, soll es wann möglich sein, dass Sofortmeldungen direkt vom Mandat im DUO erledigt werden können.
Wäre nahe liegend, wenn der Mdt. sowieso schon die Personaldaten eingibt, kann auch gleich die Sofortmeldung erstellt werden...
Die Sofortmeldung Online sollte auch kommen. Seitdem die Roadmap in 08/2019 überarbeitet worden ist, findet sich diese Funktion nicht mehr. Entweder ist Sie gestrichen worden oder nach 2021 oder später verschoben worden.
Quatsch, ich will daran Geld verdienen!
Ich muss mich korrigieren.
Sofortmeldung Online ist Bestandteil von Lohn Vorerfassung online das sich gerade in der Pilotphase befindet.
Danke! Mir fällt ein Stein vom Herzen. Das wäre bei uns super gut, gerade im Urlaubsfall oder nach Feierabend und damit nicht wir in der Pflicht sind / das Versäumnis nicht bei uns liegt.
Top! Ich freue mich drauf . Macht einiges einfacher.
Mir ging auch erst der Stift als ich das nicht mehr gelesen habe.....