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Phantomlohn

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letzte Antwort am 22.10.2020 12:25:59 von LF
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Beginner
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Hallo,

kann mir jemand sagen, wie ich Zuschläge auf Nachtarbeit abrechne, wenn der Arbeiter krank war und diese nicht ausgezahlt bekommt. Es handelt sich ja dann um Phantomlohn, der trotz Nichtauszahlung sv-pflichtig ist. Ich finde aber keine Info, wie ich das abrechnen soll. Ich arbeite mit Lodas.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
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Moin,

 

das lässt sich nicht so ohne Weiteres abrechnen, weil dies so nicht vorgesehen ist.

 

Phantomlohn ist Entgelt, auf das der Mitarbeiter einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat. Warum sollte man dies so abrechnen sollen?

 

Sie müssten dies auf jeden Fall auf der Abrechnung des Mitarbeiters ausweisen, weil es in der Jahresmeldung an die Krankenkasse mit enthalten sein muss. Der Mitarbeiter würde dies somit deutlich sehen, dass er Entgelt nicht ausgezahlt bekommt.

 

Hier denke ich ist dringender Beratungsbedarf für den Arbeitgeber vorhanden - einmal mit dem Steuerberater und vermutlich auch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

 

Als Steuerberater würde ich, wenn unsere Mandanten auf eine derartige Abrechnung bestehen, noch einmal ein eindringliches Gespräch mit dem Mandanten suchen und dann -auch aus haftungsrechtlicher Sicht- den Mandanten darauf hinweisen, dass es hier in der Umgebung sicherlich auch andere nette Steuerberater gibt...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Bei unseren Mandanten gab es die arbeitsrechtliche Verpflichtung/betriebliche Übung, die SNF-Zuschlage während der Fehlzeiten fortzuzahlen, allerdings dann eben steuer- und sv-pflichtig.

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letzte Antwort am 22.10.2020 12:25:59 von LF
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