Hallo liebe DATEV-Community,
ich würde gerne wissen, ob eine geänderte Pfändungs-und Einziehungsverfügung (alles gleich, nur die Forderungssumme hat sich geändert) in Lodas überschrieben werden darf, oder ob diese komplett neu angelegt und die vorherige beendet werden muss.
Vielen Dank.
Ich freue mich auf Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ilka Terp
Hallo,
die geänderte Forderungssumme können Sie einfach für den aktuellen Monat überschreiben. Lässt sich auch sehr gut in der Probeabrechnung verfolgen.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo Herr Seemann,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ilka Terp