Ich habe eine Frage, die nicht das Datev-Programm betrifft. Vll kann mir in der Community, jmd helfen, der Erfahrung mit Pfändungen hat.
Ich habe versehentlich einem Gläubiger zu viel überwiesen, darf ich das bei der nächsten Überweisung einfach abziehen? Oder hat der Gläubiger irgendwelche Rechte auf den Betrag
Ich denke, ich darf das Geld abziehen, da es meinerseits ein Fehler war. Der Gläubiger sieht das aber leider anders....
Danke für die Antworten im Voraus .
Da kann dann wohl nur ein Rechtsanwalt helfen.
Das hatte ich vermutet....Pfändung ist doch ein komplexes Thema
Danke gür die Antwort
Hallo,
wenn man mehr überwiesen hat, als das Lohnsystem ausgerechnet hat, kann man meiner Meinung durchaus das zuviel bezahlte Geld bei der nächsten Überweisung abziehen, da der Gläubiger nämlichen KEINEN Rechtsanspruch auf das zuviel gezahlte Geld hat! Wenn sich der Gläubiger dagegen "wehrt", bleibt aber natürlich dann auch nur der Weg über einen RA. Wobei für mich die Sache eindeutig wäre ..
VG Anja
da es hier in Richtung Rechtsberatung geht, wäre ich mit den Aussagen sehr vorsichtig. Arbeitsrechtlich dürfen wir im Lohnbereich nicht beraten.
Vielleicht hilft aber das Haufe Dokument weiter, zum Verständnis des entstandenen Schadens aufgrund des zuviel überwiesenen Betrages und wer gegen wen in so einem Fall einen Anspruch hat.