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Pfändung

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letzte Antwort am 08.03.2024 10:48:52 von wicki04
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CLAUDIA3
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
158 Mal angesehen

Ich habe eine Frage, die nicht das Datev-Programm betrifft. Vll kann mir in der Community, jmd helfen, der Erfahrung mit Pfändungen hat.

 

Ich habe versehentlich einem Gläubiger zu viel überwiesen, darf ich das bei der nächsten Überweisung einfach abziehen? Oder hat der Gläubiger irgendwelche Rechte auf den Betrag

 

Ich denke, ich darf das Geld abziehen, da es meinerseits ein Fehler war. Der Gläubiger sieht das aber leider anders....

 

Danke für die Antworten im Voraus .

 

 

 

 

wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
139 Mal angesehen

Da kann dann wohl nur ein Rechtsanwalt helfen. 

KOB
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CLAUDIA3
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
136 Mal angesehen

Das hatte ich vermutet....Pfändung ist doch ein komplexes Thema

 

Danke gür die Antwort 

0 Kudos
_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
119 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn man mehr überwiesen hat, als das Lohnsystem ausgerechnet hat, kann man meiner Meinung durchaus das zuviel bezahlte Geld bei der nächsten Überweisung abziehen, da der Gläubiger nämlichen KEINEN Rechtsanspruch auf das zuviel gezahlte Geld hat! Wenn sich der Gläubiger dagegen "wehrt", bleibt aber natürlich dann auch nur der Weg über einen RA. Wobei für mich die Sache eindeutig wäre ..

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
85 Mal angesehen

da es hier in Richtung Rechtsberatung geht, wäre ich mit den Aussagen sehr vorsichtig. Arbeitsrechtlich dürfen wir im Lohnbereich nicht beraten.

 

Vielleicht hilft aber das Haufe Dokument weiter, zum Verständnis des entstandenen Schadens aufgrund des zuviel überwiesenen Betrages und wer gegen wen in so einem Fall einen Anspruch hat.

 

 

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/pfaendung-von-lohn-2-welche-stellung-hat-der-arbeitgeber_idesk_PI13994_HI712262.html#:~:text=Zahlt%20der%20Arbeitgeber%20an%20den,f%C3%BCr%20einen%20etwaigen%20Verzugsschaden%20aufzukommen.

KOB
4
letzte Antwort am 08.03.2024 10:48:52 von wicki04
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